Abschläge zu hoch: BEV verliert vor Gericht

23.10.2017 von
Der Energieversorger BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH hatte monatliche Abschläge für Kunden zu hoch angesetzt und dies mit einer irreführenden Begründung versehen. Dagegen hatte die Verbraucherzentrale Niedersachsen geklagt und gewonnen.
Immer wieder kommt es vor, dass Energieversorger monatliche Abschlagszahlungen der Stromkunden zu hoch ansetzen. Zuviel gezahlte Beträge werden zwar mit der jeweiligen Jahresabrechnung erstattet, bis diese Abrechnung erstellt wird, vergehen jedoch oftmals Monate. Der Energieversorger verschafft sich über einen langen Zeitraum finanzielle Puffer zu Lasten des Kunden.

Die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH hatte von Kunden höhere Abschläge verlangt und als Begründung aktualisierte Messwerte angegeben. Wie sich herausstellte hatte jedoch keine Messung stattgefunden, der Messstellenbetreiber hatte lediglich eine Verbrauchsprognose erstellt. Die Begründung der BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH stufte nun das Landgericht München als irreführend ein und verurteilte die BEV zu einer entsprechenden Unterlassungsverpflichtung. Dies berichtet die Verbraucherzentrale Niedersachsen in ihrer heutigen Pressemitteilung.
 

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