Preiserhöhungen von Primastrom sind unwirksam
Der Energieversorger Primastrom GmbH hatte mit Wirkung zum 01. Januar 2017 Preiserhöhungen umgesetzt. Diese sind laut einem Urteil des Langerichts Berlin unwirksam.
Das Projekt Marktwächter Energie der Verbraucherzentrale Niedersachsen hatte gegen die Berliner Primastrom GmbH geklagt. Primastrom hatte seine Kunden Ende 2016 über eine Preiserhöhung informiert, jedoch nicht auf das dem Kunden zustehende Sonderkündigungsrecht hingewiesen. Seitens Primastrom wurde die Preiserhöhung mit einem Anstieg der staatlichen Abgaben und Umlagen begründet. Der Energieversorger sah daher keine Notwendigkeit, den betroffenen Kunden ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen. Das Landgericht hat nun anders entschieden.
Laut Verbraucherzentrale Niedersachsen kann Primastrom die zum 01.01.2017 angekündigte Preiserhöhung nicht einfordern. Betroffene Kunden sollten prüfen, ob ein Anspruch auf Rückerstattung besteht. Dieser sollte dann gegenüber Primastrom geltend gemacht werden.
Primastrom ist ein Unternehmen der PrimaHolding aus Berlin. Ebenfalls Teil dieser Holding ist der Energieanbieter voxenergie GmbH.
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