EEG-Umlage steigt um ca. 5 Prozent
Die Strompreise werden spätestens ab dem 1. Januar 2020 spürbar anziehen. Grund dafür sind die steigende EEG-Umlage sowie höhere Entgelte für die Nutzung der Stromnetze. Was genau auf den Verbraucher zukommt und was man dagegen tun kann erfahren Sie hier kurz und knapp.
Der Strompreis für Privat- und kleinere Gewerbekunden beinhaltet zum überwiegenden Teil staatliche Abgaben, Umlagen und Steuern. Die EEG-Umlage macht dabei den größten Anteil aus. Die deutschen Netzbetreiber, die diese Umlage errechnen, haben nun für das Jahr 2020 eine starke Anhebung dieser EEG-Umlage verkündet. Ab dem 1. Januar 2020 sollen Stromkunden dann 6,76 Cent pro Kilowattstunde zahlen. Damit ist die neue EEG-Umlage etwa 5,5 Prozent höher als bislang.
Für einen Privathaushalt mit einem jährlichen Verbrauch von etwa 3.500 kWh bedeutet dies insgesamt eine Mehrbelastung von knapp 40 Euro. Stromanbieter sind verpflichtet, den Strompreis ab Januar mit der neuen EEG-Umlage zu berechnen. Ob diese den Preisanstieg an die Kunden weitergeben bleibt den Anbietern überlassen.
Sonderkündigungsrecht bei steigenden Strompreisen
Unser Tipp: Sie können auf jeden Fall von ihrem Stromanbieter zum Jahreswechsel eine Mitteilung über die Preisentwicklung erwarten. Sofern Ihr Anbieter die Strompreise anhebt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Danach sollten Sie die Strompreise in Ihrer Region vergleichen und einen Stromwechsel zu einem günstigeren Anbieter ins Auge fassen. So können Sie evtl. nicht nur die Erhöhung der EEG-Umlage abfangen sondern insgesamt sogar noch sparen.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert die Erzeugung von Strom aus Wind, Wasser, Sonne und Biomasse, in dem es dem so erzeugten Strom die Einspeisung ins öffentliche Stromnetz zu einem festgelegten Preis garantiert. Dieser liegt höher als der Preis für herkömmlichen Strom. Die Mehrkosten werden durch die sogenannte "EEG-Umlage" auf alle Stromversorger umgelegt. Im Laufe des Jahres 2017 ist der Strompreis angestiegen. Die Differenz zu den garantierten Preisen hat sich damit verringert und somit entstand Spielraum für die Absenkung der EEG-Umlage. Zudem waren die Einnahmen aus der EEG-Umlage im laufenden Jahr höher als die Ausgaben. Dies führte zu einem Anstieg der Rücklagen, die nun in 2018 (durch eine niedrigere EEG-Umlage) abgebaut werden.