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Kartellämter setzen Arbeitsgruppe zu Stromnetz ein
Wegen zahlreicher Beschwerden von Stromanbietern über Wettbewerbsbehinderungen haben Bundeskartellamt und Landeskartellbehörden eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Wie das Bundeskartellamt am 16. Oktober in Bonn mitteilte, soll die Arbeitsgruppe unter Federführung der Bundesbehörde die erhobenen Vorwürfe überprüfen und gemeinsame Konzepte für ein einheitliches Vorgehen der Wettbewerbswächter erarbeiten. Vorläufige Ergebnisse sollten Anfang Januar vorliegen.
Bei den Beschwerden gehe es übereinstimmend um den Vorwurf, etablierte Stromversorgungsunternehmen würden neuen Wettbewerbern den Marktzugang versperren, erklärte das Bundeskartellamt. Hindernisse seien vor allem überhöhte Netznutzungsentgelte und sonstige sachlich nicht gerechtfertigte Vergütungen wie Wechselgebühren oder Eintrittgelder.
Bei den Beschwerden gehe es übereinstimmend um den Vorwurf, etablierte Stromversorgungsunternehmen würden neuen Wettbewerbern den Marktzugang versperren, erklärte das Bundeskartellamt. Hindernisse seien vor allem überhöhte Netznutzungsentgelte und sonstige sachlich nicht gerechtfertigte Vergütungen wie Wechselgebühren oder Eintrittgelder.