Telekom verliert Streit um Strom-Telefon-Kombi

27.10.2000 von
Das Nürnberger Telekommunikationsunternehmen NEFkom darf auch künftig mit einem vergünstigten Strom-Telefon-Kombitarif um Kunden werben. Das Landgericht Nürnberg-Fürth wies einen Antrag der Deutschen Telekom auf Einstweilige Verfügung gegen den Kombitarif ab. Das teilte ein Sprecher des Gerichtes am 26. Oktober mit. Nach Einschätzung der Zivilkammer verstößt der Kombitarif für Stromkunden, die gleichzeitig als Telefonkunden von der Telekom zu NEFkom wechseln, weder gegen das Kartellrecht noch gegen das Rabattgesetz oder die Zugaben-Verordnung. Ob die Telekom in die Berufung geht, war am 26. Oktober nicht zu erfahren. Bei dem Tarif honoriert NEFkom Doppelverträge: Kunden, die bei den Stadtwerken Nürnberg, Fürth und Erlangen ihren Strom beziehen und zugleich bei deren Telekommunikations-Tochter NEFkom einen Telefon-Vertrag abschließen, müssen die Grundgebühren nicht in voller Höhe zahlen. Der Nachlass beträgt bis zu 14%.