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Steuerbefreiung für GuD-Kraftwerke genehmigt
Die EU-Kommission hat die von der Bundesregierung beantragte Gassteuerbefreiung für hocheffiziente Gas- und Dampfkraftwerke (GuD) genehmigt. Die Befreiung gilt allerdings nur für GuD-Anlagen, die nach dem 31.12.1999 und vor dem 1.1.2004 fertiggestellt werden.
Ab dem Zeitpunkt der dauerhaften Stromproduktion kann die Steuerbefreiung dann für fünf Jahre in Anspruch genommen werden. Von der Regelung könnten insbesondere die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen profitieren, da hier mehrere GuD-Analgen geplant seien.
Ab dem Zeitpunkt der dauerhaften Stromproduktion kann die Steuerbefreiung dann für fünf Jahre in Anspruch genommen werden. Von der Regelung könnten insbesondere die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen profitieren, da hier mehrere GuD-Analgen geplant seien.