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Keine Wechselgebühren in Bayern
Das bayerische Landeskartellamt hat den Stadtwerken Bad Tölz verboten, Wechselgebühren zu erheben. Das kommunale Unternehmen hatte bisher ein Entgelt von 95,12 DM pro Lieferantenwechsel berechnet. Im Vorfeld hatte die Behörde gegen sieben Unternehmen, die ebenfalls auf Wechselgebühren bestanden haben, ein Mißbrauchsverfahren eingeleitet. In dem Rechtsstreit gegen die Stadtwerke Bad Tölz wird nun generell die Zulässigkeit von Wechselgebühren geklärt.