Teile der Ökosteuer widersprechen der Verfassung

27.11.2000 von
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Teile der Ökosteuer der Verfassung widersprechen. Der in der Ökosteuer eingeräumte reduzierte Stromsteuersatz von 20% für das Produzierende Gewerbe widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz.

Zwei mittelständische Mitgliedsunternehmen des Verbandes Deutscher Kühlhäuser- und Kühllogistikunternehmen hatten wegen der unterschiedlichen Besteuerung von gewerblichen und betrieblichen Kühlhäusern gegen die Ökosteuer geklagt.