Biotop wichtiger als Energie aus Wasserkraft
Der Erhalt wertvoller Biotope hat Vorrang vor der Energiegewinnung aus Wasserkraft, so ein Grundsatzurteil des OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz. Die damit für den einzelnen Wasserkraftnutzer verbundenen Härten seien im Interesse des Naturschutzes hinzunehmen und verpflichteten die Behörden nicht, in diesen Fällen den Bau eines Wasserkraftwerks zu genehmigen.
Das Gericht wies damit die Klage einer Wasserkraftwerke GmbH ab, die im Grenzgebiet zwischen Deutschland und Luxemburg an einem Bachlauf eine Wasserkraftanlage errichten wollte. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz verweigerte eine entsprechende Genehmigung, da es sich hier um ein noch naturnahes Gewässer handele, das besonders schutzwürdig sei.
Das Gericht wies damit die Klage einer Wasserkraftwerke GmbH ab, die im Grenzgebiet zwischen Deutschland und Luxemburg an einem Bachlauf eine Wasserkraftanlage errichten wollte. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz verweigerte eine entsprechende Genehmigung, da es sich hier um ein noch naturnahes Gewässer handele, das besonders schutzwürdig sei.