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Weg für die Liberalisierung des Gasmarkts ist frei
In ihrer gestrigen Sitzung hat die Bundesregierung das Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts beschlossen. Damit ist der Weg für die Liberalisierung des Gasmarktes frei, weil Vorschriften für Netzzugang, Netzbetrieb, Veröffentlichungspflichten und Vorschriften zur Trennung der Rechnungslegung eingeführt werden
Außerdem wird durch eine Schutzklausel sichergestellt, dass die Elektrizitäts- und Gasmärkte in den anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union im gleichen Maße für ausländische Anbieter geöffnet werden, wie es jetzt Deutschland tut.
Das Gesetz gestattet darüber hinaus den Erlass von Rechtsverordnungen für den Fall, dass die angestrebte Liberalisierung nicht oder nicht zufriedenstellend verlaufen sollte. Dies spielt vor allem im Streit zwischen Regierung und Enegieversorger um den sogenannten „Schmutzigen Strom“ eine Rolle.
Außerdem wird durch eine Schutzklausel sichergestellt, dass die Elektrizitäts- und Gasmärkte in den anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union im gleichen Maße für ausländische Anbieter geöffnet werden, wie es jetzt Deutschland tut.
Das Gesetz gestattet darüber hinaus den Erlass von Rechtsverordnungen für den Fall, dass die angestrebte Liberalisierung nicht oder nicht zufriedenstellend verlaufen sollte. Dies spielt vor allem im Streit zwischen Regierung und Enegieversorger um den sogenannten „Schmutzigen Strom“ eine Rolle.