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Mieter für Stromausfall haftbar
Wenn ein Mieter durch Fahrlässigkeit einen Stromausfall verursacht, muss er für die Konsequenzen aufkommen. So entschied das Kölner Amtsgericht. Der Bewohner eines Mehrfamilienhauses wurde somit zur Zahlung von 1.200 Mark verurteilt. Er hat versucht, in seiner Wohnung einen Elektroherd mit einem fehlerhaften Kabel anzuschließen. Dabei hat er einen Kurzschluss verursacht, der die Stromversorgung des gesamten Hauses unterbrochen hat.