Streit um Trennung von Stromlieferung und Netznutzung
Mit der Weigerung von RWE Plus, Stromlieferung und Netznutzung vertraglich getrennt voneinander zu regeln, drohe die Verbändevereinbarung Strom zu kippen. Dies sei nicht im Interesse des Wettbewerbs und nicht im Interesse des Verbrauchers. Das erklärte Oberbürgermeister Gerhard Widder, Präsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), zum Streit zwischen Stadtwerke Münster und RWE Plus.
RWE hatte dagegen geklagt, dass Kunden zur Sicherstellung ihrer Stromversorgung zwei unabhängige Verträge (Strom und Netznutzung) abschließen müssen und somit zwei Rechungen erhalten. Der Stromanbieter will die Entscheidung zwischen verschiedenen Angeboten und Vertragsgestaltungen den Kunden überlassen.
Gerhard Willer hingegen betont, dass auch das Bundeskartellamt in den Auflagen zur Fusion von RWE und VEW die Auffassung vertreten habe, dass mit der Trennung von Netznutzung und Stromlieferung Transparenz entstehe und die Voraussetzungen für den Wettbewerb damit verbessert würden. Mit der Zahlung des Netznutzungsentgeltes sichere sich der Kunde den Zugang zum gesamten deutschen Stromnetz über alle Spannungsstufen hinweg, unabhängig von welchem Lieferanten er zurzeit seinen Strom beziehe. Damit könne er problemlos den Stromlieferanten wechseln.
Außerdem habe der Kunde durch den Abschluss eines Netznutzungsvertrages gegenüber dem Netzbetreiber einen Anspruch auf sichere Versorgung und könne sich bei Störungen ohne Umwege an den örtlichen Verteilnetzbetreiber wenden.
RWE hatte dagegen geklagt, dass Kunden zur Sicherstellung ihrer Stromversorgung zwei unabhängige Verträge (Strom und Netznutzung) abschließen müssen und somit zwei Rechungen erhalten. Der Stromanbieter will die Entscheidung zwischen verschiedenen Angeboten und Vertragsgestaltungen den Kunden überlassen.
Gerhard Willer hingegen betont, dass auch das Bundeskartellamt in den Auflagen zur Fusion von RWE und VEW die Auffassung vertreten habe, dass mit der Trennung von Netznutzung und Stromlieferung Transparenz entstehe und die Voraussetzungen für den Wettbewerb damit verbessert würden. Mit der Zahlung des Netznutzungsentgeltes sichere sich der Kunde den Zugang zum gesamten deutschen Stromnetz über alle Spannungsstufen hinweg, unabhängig von welchem Lieferanten er zurzeit seinen Strom beziehe. Damit könne er problemlos den Stromlieferanten wechseln.
Außerdem habe der Kunde durch den Abschluss eines Netznutzungsvertrages gegenüber dem Netzbetreiber einen Anspruch auf sichere Versorgung und könne sich bei Störungen ohne Umwege an den örtlichen Verteilnetzbetreiber wenden.