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Kartellamtspräsident kritisiert Stromwirtschaft
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Ulf Böge, hat eindringlich an die Energiewirtschaft appelliert, transparente Vereinbarungen über den Netzzugang bei Strom und Gas zu treffen. Wenn die Wirtschaft die Selbstverantwortung aber nicht wahrnehme, müsse der Staat eingreifen, sagte er der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.).
Auf dem Strommarkt hat der Wettbewerb nach Darstellung Böges schnell erhebliche Preissenkungen vor allem für Großabnehmer zur Folge gehabt. "Für Tarifkunden hat sich Strom nicht so verbilligt, wie wir es wollen." Daß Strom derzeit wieder teurer werde, liegt nach Böges Ansicht an gesetzlichen Änderungen zum Beispiel bei der Kraft-Wärme-Kopplung. Die Energiefusionen des vergangenen Jahres spielten keine Rolle, heißt es in der aktuellen Ausgabe der F.A.Z.
Den Wettbewerbshütern bereiten auch die hohen Durchleitungsentgelte für Strom Sorgen. Ein Arbeitskreis des Bundeskartellamts und der Landeskartellbehörden will bis Februar oder März das weitere Vorgehen klären. Dabei geht es um die Frage, ob die Durchleitungsentgelte aufgrund von in- oder ausländischen Vergleichsmärkten oder auf Basis einer Kostenprüfung beurteilt werden. Böge schließt es gegenwärtig nicht aus, daß es notwendig werden könnte, die Durchleitungsentgelte durch den Staat festsetzen zu lassen. Dies erfordere eine gesetzliche Grundlage und Rechtsverordnungen. Wegen der größeren Flexibilität seien Verbändevereinbarungen vorzuziehen.
Auf dem Strommarkt hat der Wettbewerb nach Darstellung Böges schnell erhebliche Preissenkungen vor allem für Großabnehmer zur Folge gehabt. "Für Tarifkunden hat sich Strom nicht so verbilligt, wie wir es wollen." Daß Strom derzeit wieder teurer werde, liegt nach Böges Ansicht an gesetzlichen Änderungen zum Beispiel bei der Kraft-Wärme-Kopplung. Die Energiefusionen des vergangenen Jahres spielten keine Rolle, heißt es in der aktuellen Ausgabe der F.A.Z.
Den Wettbewerbshütern bereiten auch die hohen Durchleitungsentgelte für Strom Sorgen. Ein Arbeitskreis des Bundeskartellamts und der Landeskartellbehörden will bis Februar oder März das weitere Vorgehen klären. Dabei geht es um die Frage, ob die Durchleitungsentgelte aufgrund von in- oder ausländischen Vergleichsmärkten oder auf Basis einer Kostenprüfung beurteilt werden. Böge schließt es gegenwärtig nicht aus, daß es notwendig werden könnte, die Durchleitungsentgelte durch den Staat festsetzen zu lassen. Dies erfordere eine gesetzliche Grundlage und Rechtsverordnungen. Wegen der größeren Flexibilität seien Verbändevereinbarungen vorzuziehen.