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Castor-Transport nach Ahaus vorerst gestoppt
Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat den umstrittenen Transport von Castor-Behältern vom Atomkraftwerk Neckarwestheim in das Zwischenlager Ahaus vorerst gestoppt. Mit einer Weisung an die baden-württembergische Landesregierung habe er dafür gesorgt, „dass die Notwendigkeit für einen Atomtransport von Neckarwestheim ins zentrale Zwischenlager Ahaus vorerst entfällt“, heißt es in einer Pressemitteilung vom Dienstag.
Trittin wies den Stuttgarter Umweltminister Ulrich Müller an, bei der anstehenden Entscheidung über die Entladung der abgebrannten Brennstäbe aus dem Reaktorkern die Rechtsauffassung des Bundes zugrunde zu legen. Demnach stellt eine Nutzung der Freihalteplätze im Nasslager des AKW auch dann keine Überschreitung der genehmigten Kapazitätsbeschränkung dar, wenn gleichzeitig Castor-Behälter auf dem Kraftwerksgelände zum Abtransport bereitgestellt bleiben. Baden-Württemberg vertritt die Auffassung, dass der Betreiber die freien Positionen im Nasslager erst nach dem Abtransport von Brennelementen nutzen dürfe. Damit entstünde für den Betreiber ein Zwang, noch vor dem anstehenden Revisionstermin im April einen Castor-Transport durchzuführen.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin begründete seine Weisung mit der Notwendigkeit, für einen bundesweit einheitlichen Vollzug des Atomgesetzes sorgen zu müssen: “Die Landesregierung in Stuttgart setzt sich mit ihrer Rechtsauffassung in Widerspruch zur Rechtsauffassung des Bundes und zu einem Beschluss des Länderausschusses Atomkernenergie (LAA) vom Mai 2000, den sie damals selbst mitgetragen hat,“ so Trittin. Nach diesem Beschluss ist eine Transportbereitstellung unabhängig von dem Beladezustand des Brennelementebeckens rechtlich zulässig, wenn keine Verpflichtung zur Rückentladung der Brennelemente aus den bereitgestellten Castor-Behältern besteht. Dies ist nach der Genehmigungslage nicht der Fall.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin warf der Landesregierung in Stuttgart vor, den Atomkonsens der Bundesregierung mit den Energieversorgungsunternehmen unterlaufen zu wollen. „Ich kann und werde es nicht zulassen, dass das Atomrecht für politische Ziele instrumentalisiert wird“, betonte Trittin.
Trittin wies den Stuttgarter Umweltminister Ulrich Müller an, bei der anstehenden Entscheidung über die Entladung der abgebrannten Brennstäbe aus dem Reaktorkern die Rechtsauffassung des Bundes zugrunde zu legen. Demnach stellt eine Nutzung der Freihalteplätze im Nasslager des AKW auch dann keine Überschreitung der genehmigten Kapazitätsbeschränkung dar, wenn gleichzeitig Castor-Behälter auf dem Kraftwerksgelände zum Abtransport bereitgestellt bleiben. Baden-Württemberg vertritt die Auffassung, dass der Betreiber die freien Positionen im Nasslager erst nach dem Abtransport von Brennelementen nutzen dürfe. Damit entstünde für den Betreiber ein Zwang, noch vor dem anstehenden Revisionstermin im April einen Castor-Transport durchzuführen.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin begründete seine Weisung mit der Notwendigkeit, für einen bundesweit einheitlichen Vollzug des Atomgesetzes sorgen zu müssen: “Die Landesregierung in Stuttgart setzt sich mit ihrer Rechtsauffassung in Widerspruch zur Rechtsauffassung des Bundes und zu einem Beschluss des Länderausschusses Atomkernenergie (LAA) vom Mai 2000, den sie damals selbst mitgetragen hat,“ so Trittin. Nach diesem Beschluss ist eine Transportbereitstellung unabhängig von dem Beladezustand des Brennelementebeckens rechtlich zulässig, wenn keine Verpflichtung zur Rückentladung der Brennelemente aus den bereitgestellten Castor-Behältern besteht. Dies ist nach der Genehmigungslage nicht der Fall.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin warf der Landesregierung in Stuttgart vor, den Atomkonsens der Bundesregierung mit den Energieversorgungsunternehmen unterlaufen zu wollen. „Ich kann und werde es nicht zulassen, dass das Atomrecht für politische Ziele instrumentalisiert wird“, betonte Trittin.