LichtBlick jetzt auch in den neuen Bundesländern
Ab März können auch Kunden in den neuen Bundesländern ihren Strom über LichtBlick beziehen. Eine jetzt zwischen Veag und LichtBlick getroffene Vereinbarung beinhaltet, dass die Braunkohleschutz-Klausel für den umweltfreundlich erzeugten Strom von LichtBlick keine Anwendung findet.
Laut Aussage von LichtBlick verweigerte die Veag bisher mit Verweis auf die Braunkohleschutzklausel anderen Anbietern die direkte Versorgung von Endkunden in den neuen Bundesländern.
Laut Aussage von LichtBlick verweigerte die Veag bisher mit Verweis auf die Braunkohleschutzklausel anderen Anbietern die direkte Versorgung von Endkunden in den neuen Bundesländern.