RWE Plus und Stadtwerke Münster legen Streit bei
In der Auseinandersetzung der RWE Plus und der Stadtwerke Münster ging es um das Konzept der so genannten Verbändevereinbarung II. Dieses Konzept sieht vor, dass die Netznutzung und die Stromlieferung grundsätzlich vertraglich getrennt voneinander geregelt werde. Der Kunde erhält durch den Abschluss des Netzanschluss- und Netznutzungsvertrag mit dem örtlichen Netzbetreiber das Recht, das gesamte deutsche Stromnetz einschließlich der Höchstspannungsebene uneingeschränkt zu nutzen. Diesen Vertrag schließt der Kunde einmalig ab. Der Stromhandel dagegen ist völlig frei von allen technischen Fragen. Damit kann der Kunde problemlos seinen Stromlieferanten wechseln. Durch diese Trennung steigt die Preistransparenz für den Kunden. In Zukunft soll also nicht mehr der Stromhändler den Netznutzungsvertrag schließen, sondern der Kunde selbst. Der Kunde kann sich jedoch durch den Händler vertreten lassen.
RWE forderte in ihrer Funktion als Stromhändler von den Netzbetreibern den Abschluss eines Netznutzungsvertrages zwischen Händler und jeweiligem Netzbetreiber. Damit hätte es kein direktes Vertragsverhältnis mehr zwischen dem belieferten Kunden und dem jeweiligen Netzbetreiber gegeben.
Nun haben sich RWE und die Stadtwerke Münster in einem Eckpunktepapier über eine Lösung bei der Belieferung von Stromkunden der RWE Plus im Netzgebiet der Stadtwerke Münster verständigt. Die Vereinbarung soll das Interesse der Kunden in den Vordergrund stellen und einen unbürokratischen Wechsel des Stromlieferanten ermöglichen. Der Kunde schließt dazu einen Netznutzungsvertrag mit den Stadtwerken Münster als Netzbetreiber ab.
Abschluss und Abwicklung des Vertrages können für den Kunden von RWE Plus als Serviceleistung übernommen werden. Damit soll der Kunde von zwei Vorteilen profitieren. Zum einen soll er eine übersichtliche Rechnung bekommen und zum anderen muss er nicht selbst den Netznutzungsvertrag prüfen.