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Neue Tarife beim Elektrizitätswerk Rheinhessen
Statt drei gibt es bei dem EWR Rheinhessen zukünftig nur noch zwei Tarife: EWR-Mini und EWR-Maxi. Außer den Namen hat sich an den Tarifen nichts geändert. EWR-Mini ist der ehemalige S-Tarif und EWR-Maxi ist der ehemalige L-Tarif.
Bestehende Verträge bleiben auch nach Einführung der neuen Tarife - soweit nichts anderes vereinbart - bestehen. Die einzige Änderung betrifft Neukunden: Sie können erst nach einer Frist von einem Jahr ihren Vertrag bei der EWR Rheinhessen kündigen.
Weitere Informationen zum EWR und zu den Tarifen erfahren Sie auf der entsprechenden Anbieterseite auf Stromtip.
Bestehende Verträge bleiben auch nach Einführung der neuen Tarife - soweit nichts anderes vereinbart - bestehen. Die einzige Änderung betrifft Neukunden: Sie können erst nach einer Frist von einem Jahr ihren Vertrag bei der EWR Rheinhessen kündigen.
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