KWK-Gesetz: Verband legt Beschwerde ein
Nach Meinung des VIK verursache das Gesetz weiter ansteigende Mehrkosten und eine Ungleichbehandlung von industriellen und gewerblichen Stromeinspeisern. Die damit verbundene dauerhafte Schwächung der in Deutschland ansässigen Unternehmen könne durch den VIK nicht stillschweigend hingenommen werden. Die von den Versorgern unter Bezug auf das KWK erhobenen Strompreisaufschläge schwanken erheblich. Die Kosten variieren zwischen 0,15 Pf/kWh in Duisburg und 1,80 Pf/kWh in Berlin.
Dem VIK bleibe zu einer eindeutigen Klärung der Gesetzlage nichts anderes übrig, als eine Beschwerde einzulegen.