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Deutsches Ökostromgesetz auf dem Prüfstand
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) will am 13. März 2001 über das deutsche Stromeinspeisegesetz entscheiden. Experten erwarten von dem Urteil weitreichende Konsequenzen für die Einstufung der staatlichen Förderung für alternative Energien.
Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, sei es nach den mündlichen Verhandlungen und nach dem Schlussantrag des Generalstaatsanwaltes "ziemlich wahrscheinlich", dass das deutsche Gesetz von den Richtern des EuGH kritisiert wird. Damit wäre Deutschland gezwungen, dass Stromeinspeisegesetz massiv zu ändern, so die Süddeutsche Zeitung.
Das Stromeinspeisegesetz verpflichtet private Energieversorger, Strom zu einem Mindestpreis abzunehmen und in das Stromnetz einzuspeisen. Die Bevorzugung von Ökostrom per Gesetz ist in Deutschland heftig umstritten. Immer wieder wehrten sich Stromversorger vor Gerichten gegen die staatlich verordnete Ökostromabnahme.
Beim aktuellen Streit vor dem EuGH geht es konkret um die Klage des Stromversorgers PreussenElektra AG. Das Unternehmen weigert sich, für den teureren Ökostrom extra zu zahlen. Für PreussenElektra widerspricht das deutsche Gesetz dem europäischen Recht: Es handle sich bei der Abnahmeverpflichtung um Beihilfen und diese müssten von der EU-Kommission in Brüssel genehmigt werden.
Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, sei es nach den mündlichen Verhandlungen und nach dem Schlussantrag des Generalstaatsanwaltes "ziemlich wahrscheinlich", dass das deutsche Gesetz von den Richtern des EuGH kritisiert wird. Damit wäre Deutschland gezwungen, dass Stromeinspeisegesetz massiv zu ändern, so die Süddeutsche Zeitung.
Das Stromeinspeisegesetz verpflichtet private Energieversorger, Strom zu einem Mindestpreis abzunehmen und in das Stromnetz einzuspeisen. Die Bevorzugung von Ökostrom per Gesetz ist in Deutschland heftig umstritten. Immer wieder wehrten sich Stromversorger vor Gerichten gegen die staatlich verordnete Ökostromabnahme.
Beim aktuellen Streit vor dem EuGH geht es konkret um die Klage des Stromversorgers PreussenElektra AG. Das Unternehmen weigert sich, für den teureren Ökostrom extra zu zahlen. Für PreussenElektra widerspricht das deutsche Gesetz dem europäischen Recht: Es handle sich bei der Abnahmeverpflichtung um Beihilfen und diese müssten von der EU-Kommission in Brüssel genehmigt werden.