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EuGH: Entscheidung zum Ökostromgesetz
In einem heute verkündeten Urteil stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) fest, dass das deutsche Stromeinspeisungsgesetz nicht gegen das EU-Recht verstößt. Die Preussen Elektra AG hatte gegen die deutsche Einspeisungsverpflichtung von Ökostrom beim EuGH eine Klage eingereicht. Mehr zum Thema lesen Sie hier.
Mit der Entscheidung des EuGH ist die Abnahmeverpflichtung nicht als Beihilfe zu werten und bedarf deshalb auch nicht der Genehmigung durch die EU-Kommission.