NaturEnergie gewinnt Klage gegen Stw. Waldshut-Tiengen
Durch den Namen des Stromprodukts werde dem Verbraucher vermittelt, der Strom stamme aus Wasserkraft. Dieser solle allerdings zum überwiegenden Teil in älteren Kohle- und Kernkraftwerken erzeugt werden, so die NaturEnergie AG.
„Die Entscheidung des Gerichts ist eindeutig ein Schritt in Richtung Verbraucherschutz“, sagte Kai-Hendrik Schlusche, Vorstand der NaturEnergie AG, „mit ausschlaggebend war wohl auch eine repräsentative Untersuchung, die belegt, dass über 80% der Befragten der Meinung ist „HochrheinStrom“ sei Strom aus Wasserkraft.“