NaturEnergie gewinnt Klage gegen Stw. Waldshut-Tiengen
Die Stadtwerke Waldshut-Tiengen dürfen ab sofort den Namen „HochrheinStrom“ für ihr Stromprodukt nicht mehr verwenden. Die NaturEnergie AG warf den Stadtwerken vor, dass diese durch die Verwendung des Namens „HochrheinStrom“ eine Irreführung des Verbrauchers herbeiführen.
Durch den Namen des Stromprodukts werde dem Verbraucher vermittelt, der Strom stamme aus Wasserkraft. Dieser solle allerdings zum überwiegenden Teil in älteren Kohle- und Kernkraftwerken erzeugt werden, so die NaturEnergie AG.
„Die Entscheidung des Gerichts ist eindeutig ein Schritt in Richtung Verbraucherschutz“, sagte Kai-Hendrik Schlusche, Vorstand der NaturEnergie AG, „mit ausschlaggebend war wohl auch eine repräsentative Untersuchung, die belegt, dass über 80% der Befragten der Meinung ist „HochrheinStrom“ sei Strom aus Wasserkraft.“