Neue Regelung für Kraft-Wärme-Kopplung in Aussicht
Der Kompromiss ist ein "Bonusmodell", das sich am geltenden Vorschaltgesetz orientiert, so "Die Welt". Dieses Gesetz zum Schutz von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ist bis 2004 befristet. Anlagenbetreiber bekommen demnach 2,5 Pfennig pro Kilowattstunde. Die Mehrkosten von etwa 1,5 Milliarden Mark sollen auf die Stromverbraucher verteilt werden.
Trittin favorisierte für die Kraft-Wärme-Kopplung eine per Gesetz festgelegte Quote, über die der Strom in das Netz eingespeist und vergütet werden sollte. Die Stromwirtschaft lehnte diese Quote ab. Die Unternehmen wollten eine freiwillige Verpflichtung zur Einspeisung von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.