Gericht untersagt "Lockangebote"
Den Fernseher für eine Mark, ein schnurloses Telefon für knapp fünf Mark? Nur mit Stromvertrag hatte der Verbraucher eine Chance auf fast geschenkten Elektrogeräte. Allerdings wird diese Art an Stromkunden zu kommen zukünftig nicht möglich sein. Wie die "Financial Times" am 9. April berichtete, hat das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) diese Praxis für wettbewerbswidrig erklärt. Die Richter des OLG verglichen den Fall mit der zulässigen Praxis beim Abschluss eines Netzkartenvertrages für ein Handy: Ein Mobiltelefon könne nicht ohne Netzkarte betrieben werden und umgekehrt sei diese ohne Handy sinnlos. Strom werde aber nicht nur für den Betrieb eines Radiorekorders genutzt. Weiterhin verwies das Gericht darauf, dass die Praxis in der Mobilfunkbranche seit Jahren üblich sei, auf dem Strommarkt allerdings nicht.