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VEA: Neues Angebot für industrielle Energiekunden
Der Bundesverband der Energie-Abnehmer (VEA) erweitert sein Angebot: Seit dem 23. April sollen industrielle Stromkunden die Möglichkeit haben, ihren Energiebedarf auf dem "VEA-Online-Marktplatz" auszuschreiben. Umgekehrt können auch Stromversorger ihre Angebote abgeben: Den Zuschlag bekommt derjenige Stromversorger, der bis zu einem festgelegten Stichtag das günstigste Angebot unterbreitet hat.
Nach Angaben des VEA soll die Energiebeschaffung über VEA-Online "schnell und einfach" funktionieren: Für VEA-Mitglieder erledigt der Verband die für eine Ausschreibung notwendige Aufbereitung der Verbrauchs- und Vertragsdaten. Dieses Vertragsangebot stellt der VEA ins Internet. Die Stromanbieter können daraufhin ihre Gebote abgeben – Der Vertrag kommt dann mit dem günstigsten Anbieter zustande.
Der VEA möchte mit diesem Angebot die Wechselbereitschaft von industriellen Stromkunden anregen. Nach Ansicht des Verbandes gibt es hier noch "Hemmnisse". Die Ausgestaltung des Vertrages hänge zum Beispiel stark vom Bezugsprofil des Kunden ab. Diese variieren aber bei Industriekunden deutlich. Deshalb sei es für einen wechselwilligen Kunden schwer, sich einen objektiven Vergleich zu schaffen.
Weitere Gründe für eine mangelnde Wechselbereitschaft sieht der VEA in der "willkürlichen Festlegung des Netznutzungsentgeltes" von Seiten der Netzbetreiber und in der Mehrbelastung durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK). Netznutzungsgebühren geben Anbietern die Möglichkeit, fremden Strom zu verteuern und einige Versorger versuchen, die Mehrkosten durch EEG und KWK an die Verbraucher weiterzugeben, so der VEA.
Die VEA-Online ausgeschriebenen Verträge seien deshalb ausschließlich "Vollversorgungsverträge" - die Kosten für Netznutzung, für EEG und für KWK sind mit berücksichtigt.
Nach Angaben des VEA soll die Energiebeschaffung über VEA-Online "schnell und einfach" funktionieren: Für VEA-Mitglieder erledigt der Verband die für eine Ausschreibung notwendige Aufbereitung der Verbrauchs- und Vertragsdaten. Dieses Vertragsangebot stellt der VEA ins Internet. Die Stromanbieter können daraufhin ihre Gebote abgeben – Der Vertrag kommt dann mit dem günstigsten Anbieter zustande.
Der VEA möchte mit diesem Angebot die Wechselbereitschaft von industriellen Stromkunden anregen. Nach Ansicht des Verbandes gibt es hier noch "Hemmnisse". Die Ausgestaltung des Vertrages hänge zum Beispiel stark vom Bezugsprofil des Kunden ab. Diese variieren aber bei Industriekunden deutlich. Deshalb sei es für einen wechselwilligen Kunden schwer, sich einen objektiven Vergleich zu schaffen.
Weitere Gründe für eine mangelnde Wechselbereitschaft sieht der VEA in der "willkürlichen Festlegung des Netznutzungsentgeltes" von Seiten der Netzbetreiber und in der Mehrbelastung durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK). Netznutzungsgebühren geben Anbietern die Möglichkeit, fremden Strom zu verteuern und einige Versorger versuchen, die Mehrkosten durch EEG und KWK an die Verbraucher weiterzugeben, so der VEA.
Die VEA-Online ausgeschriebenen Verträge seien deshalb ausschließlich "Vollversorgungsverträge" - die Kosten für Netznutzung, für EEG und für KWK sind mit berücksichtigt.
Weitere Informationen:
Homepage des VEA
rg