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Umweltkontor gewinnt Rechtstreit mit Stw. Nettetal
Die Umweltkontor Windkraft GmbH & Co. hat einen Rechtstreit mit den Stadtwerken Nettetal gewonnen. Am 19. April erlies das Landgericht Krefeld ein entsprechendes Urteil. Die Stadtwerke müssen demnach den gesamten durch die Windenergieanlage des Umweltkontors in Nettetal erzeugten Strom abnehmen und entsprechend den gesetzlichen Maßnahmen vergüten.
Zusätzlich sind die Stadtwerke verpflichten, den zukünftig erzeugten Strom auch dann zu vergüten, wenn sie ihn nicht abnehmen. Für den durch die Netzverhältnisse verursachten Stillstand der Windkraftanlage müssen die Stadtwerke Nettetal darüber hinaus eine Zahlung in Höhe von über 230.000 DM leisten.
"Nun müssen die Stadtwerke nicht nur nachzahlen, sondern auch endlich die Voraussetzungen für einen störungsfreien Betrieb der Anlage schaffen. Nachdem die rechtliche Klärung erfolgt ist, dürften nun auch die Stadtwerke einsehen, dass zum Wohle aller Beteiligten die Produktion und Abnahme von umweltfreundlichem Strom in Zukunft reibungslos verlaufen sollte", so Leo Noethlichs, Vorstand der Umweltkontor® Renewable Energy AG.
Zusätzlich sind die Stadtwerke verpflichten, den zukünftig erzeugten Strom auch dann zu vergüten, wenn sie ihn nicht abnehmen. Für den durch die Netzverhältnisse verursachten Stillstand der Windkraftanlage müssen die Stadtwerke Nettetal darüber hinaus eine Zahlung in Höhe von über 230.000 DM leisten.
"Nun müssen die Stadtwerke nicht nur nachzahlen, sondern auch endlich die Voraussetzungen für einen störungsfreien Betrieb der Anlage schaffen. Nachdem die rechtliche Klärung erfolgt ist, dürften nun auch die Stadtwerke einsehen, dass zum Wohle aller Beteiligten die Produktion und Abnahme von umweltfreundlichem Strom in Zukunft reibungslos verlaufen sollte", so Leo Noethlichs, Vorstand der Umweltkontor® Renewable Energy AG.
Weitere Informationen:
Homepage der Umweltkontor GmbH
rg