Best energy erwirkt gerichtlich Netznutzung

03.05.2001 von
Im mecklenburgischen Greifswald wurde das "Tauziehen um Stromkunden" jetzt gerichtlich entschieden. Wie der Berliner Stromanbieter best energy am 2. Mai mitteilte, wurde die Netznutzung in Greifswald per einstweiliger Verfügung erwirkt.

Mit diesem Beschluss des Landgerichts Rostock sind die Stromnetzbetreiber in Greifswald verpflichtet, dem Berliner Stromanbieter die Netze zur Stromdurchleitung zur Verfügung zu stellen, so best energy.

Nach eigenen Angaben versucht best energy bereits seit einem Jahr vergeblich, "den Abschluss einer fairen Vereinbarung zur Netznutzung mit dem Netzbetreiber aus Greifswald zu erzielen".

Auch gegen die Stadtwerke Neubrandenburg konnte best energy einen "Teilerfolg" erzielen. Hier sichert ebenfalls eine gerichtlich erwirkte einstweilige Verfügung die Stromdurchleitung von best energy durch die Netze der Stadtwerke.

Allerdings sind weitere Gerichtsverhandlungen um die Netznutzung zu erwarten: Die Stadtwerke haben Einspruch gegen die Entscheidung des Landgerichtes eingelegt.

Best energy zeigt sich trotzdem optimistisch: "Wir werden auch zukünftig die Gerichte anrufen; dabei stehen unsere Chancen sehr gut! Langfristig erzielen die einzelnen Unternehmen keinen Vorteil aufgrund ihrer Verhinderungstaktik, denn den uns entstandenen Schaden werden wir auf dem Wege der Schadensersatzklage wieder eintreiben. Selbst drei Jahre nach der Liberalisierung auf dem Strommarkt gibt es leider noch viele Unternehmen, die immer noch nicht begriffen haben, wie Wettbewerb funktioniert. Verlierer ist der Verbraucher, der bisher noch zu wenig vom Wettbewerb profitieren konnte.

Weitere Informationen:
best energy
rg

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