Greenpeace: Vorschrift entmündigt Verbraucher
Der Stromversorger Greenpeace energy GmbH fordert die Änderung der "Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden" (AVBEltV). Sie sei nicht an den liberalisierten Strommarkt angepasst. Die Verordnung bestimmt in ihrer jetzigen Form, dass ein Verbraucher beim Einzug in eine Wohnung automatisch und ohne Unterschrift einen Vertrag mit dem örtlichen Versorger eingeht, sobald er Strom verbraucht, so Greenpeace energy gegenüber dem Online-News-Dienst TAM.
Nach Erfahrung von Greenpeace energy nutzen viele Altversorger die Verordnung, um z.B. bei einem Wohnungswechsel Verbraucher gegen ihren Willen für ein Jahr selbst zu beliefern. Manche Stromanbieter verlangen, dass die Ummeldung eines Kunden durch einen unabhängigen Stromhändler mindestens vier Wochen vor Einzug erfolgen muss. Andernfalls drohe dem Kunden, ein Jahr beim örtlichen Händler gebunden zu sein.
Damit die rund 10% der Haushalte, die in Deutschland jährlich umziehen, die freie Stromanbieterwahl möglich ist, hat der Ökostromhändler jetzt einen Entwurf für eine Änderung der AVBEltV dem Bundeswirtschaftsminister zugeleitet, so TAM.
Nach Erfahrung von Greenpeace energy nutzen viele Altversorger die Verordnung, um z.B. bei einem Wohnungswechsel Verbraucher gegen ihren Willen für ein Jahr selbst zu beliefern. Manche Stromanbieter verlangen, dass die Ummeldung eines Kunden durch einen unabhängigen Stromhändler mindestens vier Wochen vor Einzug erfolgen muss. Andernfalls drohe dem Kunden, ein Jahr beim örtlichen Händler gebunden zu sein.
Damit die rund 10% der Haushalte, die in Deutschland jährlich umziehen, die freie Stromanbieterwahl möglich ist, hat der Ökostromhändler jetzt einen Entwurf für eine Änderung der AVBEltV dem Bundeswirtschaftsminister zugeleitet, so TAM.
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rg