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Bundesrat billigt Biomasse-Verordnung
Die Biomasse-Verordnung kann voraussichtlich im Juni dieses Jahres in Kraft treten. Mit der Zustimmung des Bundesrats am Freitag sei jetzt nur noch die Billigung des Bundestages erforderlich, teilte das Bundesumweltministerium mit.
"Die Biomasse-Verordnung ist ein weiterer wichtiger Baustein für die von uns eingeleitete Energiewende", erklärte Umweltminister Jürgen Trittin in Berlin. "Mit ihr werde ein Investitionsstau in diesem Bereich von mehreren Milliarden DM aufgelöst, Arbeitsplätze vor allem im ländlichen Raum geschaffen und klimaschonend Energie u.a. aus nachwachsenden Rohstoffen wie Holz und anderen Pflanzenabfällen sowie aus Gülle erzeugt."
Der Mitteilung zufolge geht die Biomasse-Verordnung auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom März vergangenen Jahres zurück und regelt, welche Stoffe als Biomasse gelten, welche technischen Verfahren zur Stromerzeugung in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen und welche Umweltanforderungen bei der Stromerzeugung aus Biomasse einzuhalten sind. Zeitgleich mit dem Inkrafttreten der Verordnung wird die Vergütung von Strom aus Biomasse je nach Leistung der Anlage mit 17 bis 20 Pfennig pro Kilowattstunde eingeführt.
"Die Biomasse-Verordnung ist ein weiterer wichtiger Baustein für die von uns eingeleitete Energiewende", erklärte Umweltminister Jürgen Trittin in Berlin. "Mit ihr werde ein Investitionsstau in diesem Bereich von mehreren Milliarden DM aufgelöst, Arbeitsplätze vor allem im ländlichen Raum geschaffen und klimaschonend Energie u.a. aus nachwachsenden Rohstoffen wie Holz und anderen Pflanzenabfällen sowie aus Gülle erzeugt."
Der Mitteilung zufolge geht die Biomasse-Verordnung auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom März vergangenen Jahres zurück und regelt, welche Stoffe als Biomasse gelten, welche technischen Verfahren zur Stromerzeugung in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen und welche Umweltanforderungen bei der Stromerzeugung aus Biomasse einzuhalten sind. Zeitgleich mit dem Inkrafttreten der Verordnung wird die Vergütung von Strom aus Biomasse je nach Leistung der Anlage mit 17 bis 20 Pfennig pro Kilowattstunde eingeführt.