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Best energy verliert gegen Stw. Hannover
Das Landgericht Hannover hat in zwei Fällen Anträge des Berliner Stromanbieters best energy GmbH auf Erlass von einstweiligen Verfügungen gegen die Stadtwerke Hannover abgelehnt. Das teilten die Stadtwerke am 21. Mai mit.
Mit der einstweiligen Verfügung wollte best energy dagegen vorgehen, dass von den best energy-Kunden im Netzgebiet der Stadtwerke getrennt unterschriebene Netznutzungsverträge den Stadtwerken vorlegt werden müssen:
In einem Rahmenvertrag zwischen den beiden Unternehmen ist dieses Vorgehen seit Mitte 2000 als Voraussetzung für das Gewähren der Netznutzung festgelegt, so die Stadtwerke. Die Neukunden, die best energy ab dem 1. Mai 2001 beliefern wollte, sollen weiterhin durch die Stadtwerke Hannover versorgt werden. Auf Bestandskunden von best energy haben die Urteile laut den Stw. Hannover keine Auswirkung.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Mit der einstweiligen Verfügung wollte best energy dagegen vorgehen, dass von den best energy-Kunden im Netzgebiet der Stadtwerke getrennt unterschriebene Netznutzungsverträge den Stadtwerken vorlegt werden müssen:
In einem Rahmenvertrag zwischen den beiden Unternehmen ist dieses Vorgehen seit Mitte 2000 als Voraussetzung für das Gewähren der Netznutzung festgelegt, so die Stadtwerke. Die Neukunden, die best energy ab dem 1. Mai 2001 beliefern wollte, sollen weiterhin durch die Stadtwerke Hannover versorgt werden. Auf Bestandskunden von best energy haben die Urteile laut den Stw. Hannover keine Auswirkung.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Weitere Informationen:
best energy
Stw. Hannover
rg