Neuer Vorschlag zur Regelung der Netznutzung
Die Initiative "Pro Wettbewerb" hat am 22. Mai eine Verordnung für den Zugang zum Stromnetz für alle Stromanbieter vorgelegt. Diese Verordnung, die als Entwurf gedacht ist, soll "erstmals ein rechtsverbindliches Instrumentarium, mit dem der diskriminierungsfreie Netzzugang endlich realisiert werden kann", definieren.
Die Initiative versteht den Entwurf der Netzzugangsverordnung (NZVElt) als ein Angebot an die Bundesregierung, "gravierende Versäumnisse bei der Liberalisierung im Strommarkt (Privatkunden und Kleingewerbe) zu korrigieren". Mit dem Entwurf erhalte die Bundesregierung ein Instrumentarium, um dem politisch gewollten Wettbewerb beim Strom eine letzte Chance zu geben.
"Bisher kann der Netzbetreiber dem neuen Lieferanten den Zugang zu seinen Stromleitungen durch eine Vielzahl von Tricks verwehren - der Dumme ist der wechselwillige Kunde. Nach unserer NZVElt muss binnen zehn Tagen eine vertragliche Regelung zwischen Netzbetreiber und Lieferant zustande kommen - Nutznießer ist der wechselwillige Kunde", so Henning Borchers, Geschäftsführer der best energy GmbH, die Mitglied der Initiative pro Wettbewerb ist.
Der vorgelegte Entwurf verstehe sich nicht als Gegenentwurf zur bestehenden Verbändevereinbarung II (V II). Vielmehr wolle der Entwurf in vielen Punkten auf den Regelungen der VV II aufbauen und sie um die wettbewerbswidrigen Elemente korrigieren. Der wesentliche Unterschied zur VV II bestehe darin, dass die Regelungen der Netzzugangsverordnung für alle Netzbetreiber verbindlich sind und Fehlverhalten sanktioniert wird.
Mehr zu den Elementen des Entwurfes zur Netzzugangsverordnung und zur Initiative selbst, erfahren Sie auf der Homepage der Initiative Pro Wettbewerb.
Die Initiative versteht den Entwurf der Netzzugangsverordnung (NZVElt) als ein Angebot an die Bundesregierung, "gravierende Versäumnisse bei der Liberalisierung im Strommarkt (Privatkunden und Kleingewerbe) zu korrigieren". Mit dem Entwurf erhalte die Bundesregierung ein Instrumentarium, um dem politisch gewollten Wettbewerb beim Strom eine letzte Chance zu geben.
"Bisher kann der Netzbetreiber dem neuen Lieferanten den Zugang zu seinen Stromleitungen durch eine Vielzahl von Tricks verwehren - der Dumme ist der wechselwillige Kunde. Nach unserer NZVElt muss binnen zehn Tagen eine vertragliche Regelung zwischen Netzbetreiber und Lieferant zustande kommen - Nutznießer ist der wechselwillige Kunde", so Henning Borchers, Geschäftsführer der best energy GmbH, die Mitglied der Initiative pro Wettbewerb ist.
Der vorgelegte Entwurf verstehe sich nicht als Gegenentwurf zur bestehenden Verbändevereinbarung II (V II). Vielmehr wolle der Entwurf in vielen Punkten auf den Regelungen der VV II aufbauen und sie um die wettbewerbswidrigen Elemente korrigieren. Der wesentliche Unterschied zur VV II bestehe darin, dass die Regelungen der Netzzugangsverordnung für alle Netzbetreiber verbindlich sind und Fehlverhalten sanktioniert wird.
Mehr zu den Elementen des Entwurfes zur Netzzugangsverordnung und zur Initiative selbst, erfahren Sie auf der Homepage der Initiative Pro Wettbewerb.
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rg