Wechselwillige Stromkunden bekommen Recht
Wenn ein Verbraucher seinen Stromanbieter wechseln möchte, darf sein alter Anbieter keine Wechselgebühren dafür verlangen. Wie am 29. Mai bekannt gegeben wurde, hat das das Landgericht Düsseldorf in einer Entscheidung erneut klargestellt.
Die Düsseldorfer Stadtwerke wurden dazu verurteilt, dem Strom-Neuling Yello Strom GmbH die zu Unrecht erhobene Wechselgebühren in Höhe von insgesamt 49.300 Mark zu erstatten. Das Landgericht entsprach damit in vollem Umfang einer entsprechenden Klage von Yello.
Darüber hinaus wurde den Stadtwerken auch untersagt, von ihren Tarifkunden bei einem Wechsel zu einem anderen Stromversorger ein Entgelt für den Aufwand wie Zählerstandserfassung und Rechnungsstellung zu fordern.
Die Düsseldorfer Stadtwerke wurden dazu verurteilt, dem Strom-Neuling Yello Strom GmbH die zu Unrecht erhobene Wechselgebühren in Höhe von insgesamt 49.300 Mark zu erstatten. Das Landgericht entsprach damit in vollem Umfang einer entsprechenden Klage von Yello.
Darüber hinaus wurde den Stadtwerken auch untersagt, von ihren Tarifkunden bei einem Wechsel zu einem anderen Stromversorger ein Entgelt für den Aufwand wie Zählerstandserfassung und Rechnungsstellung zu fordern.
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rg