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Yello-Kunden wehren sich per einstweiliger Verfügung
Kunden des Stromanbieters Yello Strom im Netzgebiet der Stadtwerke Merseburg haben gegen die Stadtwerke eine einstweilige Verfügung erwirkt. Das teilte die Yello Strom GmbH am 11. Juni mit. Die Stadtwerke Merseburg haben Kunden, die zu Yello Strom gewechselt sind, unzulässigerweise Kosten für eine Sonderablesung in Rechnung gestellt und drohen die Unterbrechung der Stromversorgung an, falls ihre Ex-Kunden diese "Wechselgebühren" nicht bezahlen, so Yello.
Zwei Yello Kunden hätten gegen die Forderung ihres früheren Versorgers beim Landgericht Magdeburg eine einstweilige Verfügung erwirkt. Diese untersage den Stadtwerken Merseburg den Strom abzuschalten und ihre Drohungen zu wiederholen. Bei Zuwiderhandlung drohe den Stadtwerken ein Ordnungsgeld in Höhe bis zu 500.000 Mark – je Einzelfall.
Damit gehen zum ersten Mal Kunden, die mit unzulässigen Methoden am reibungslosen Wechsel gehindert werden sollen, gerichtlich gegen ihren Vorversorger vor. Yello erstattet den zwei betroffenen Neukunden allerdings die Auslagen für das Verfahren und hat auch selbst eine Einstweilige Verfügung gegen die Stadtwerke Merseburg erlangt. Wie die Yello Strom GmbH weiter berichtet, prüfen weitere Kunden rechtliche Schritte gegen die Stadtwerke Merseburg.
Das Bundeskartellamt hatte sich seit der Liberalisierung des Strommarktes bereits wiederholt gegen Gebühren ausgesprochen, die ein alter Stromanbieter von seinen Ex-Kunden oder dem neuen Anbieter dieser verlangt.
Yello betonte jetzt noch einmal, dass die Erhebung von Gebühren den Stromanbieterwechsel so verteuern kann, dass er nicht mehr lohnt. Viele andere Behinderungen im liberalisierten Strommarkt verunsicherten die Kunden derart, dass sie ihr Recht auf günstigen Strom oft nicht mehr wahrnehmen wollen und deswegen von einem Wechsel absehen.
Zwei Yello Kunden hätten gegen die Forderung ihres früheren Versorgers beim Landgericht Magdeburg eine einstweilige Verfügung erwirkt. Diese untersage den Stadtwerken Merseburg den Strom abzuschalten und ihre Drohungen zu wiederholen. Bei Zuwiderhandlung drohe den Stadtwerken ein Ordnungsgeld in Höhe bis zu 500.000 Mark – je Einzelfall.
Damit gehen zum ersten Mal Kunden, die mit unzulässigen Methoden am reibungslosen Wechsel gehindert werden sollen, gerichtlich gegen ihren Vorversorger vor. Yello erstattet den zwei betroffenen Neukunden allerdings die Auslagen für das Verfahren und hat auch selbst eine Einstweilige Verfügung gegen die Stadtwerke Merseburg erlangt. Wie die Yello Strom GmbH weiter berichtet, prüfen weitere Kunden rechtliche Schritte gegen die Stadtwerke Merseburg.
Das Bundeskartellamt hatte sich seit der Liberalisierung des Strommarktes bereits wiederholt gegen Gebühren ausgesprochen, die ein alter Stromanbieter von seinen Ex-Kunden oder dem neuen Anbieter dieser verlangt.
Yello betonte jetzt noch einmal, dass die Erhebung von Gebühren den Stromanbieterwechsel so verteuern kann, dass er nicht mehr lohnt. Viele andere Behinderungen im liberalisierten Strommarkt verunsicherten die Kunden derart, dass sie ihr Recht auf günstigen Strom oft nicht mehr wahrnehmen wollen und deswegen von einem Wechsel absehen.
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Stromtip-Spezial zum Wettbewerb auf dem Strommarkt
rg