Ex-Vossnet-Chef beharrt auf seiner Unschuld
Das Verfahren gegen den Chef des pleite gegangenen Stromanbieters Vossnet zieht sich mittlerweile fast über ein Jahr. Der Verhandlungstag am 12. Juni hätte schon ein Urteil bringen können. Wie die "Bremer Nachrichten" berichten, hatte das Gericht nach den gehörten Plädoyers neue Beweisanträge der Verteidigung zu beurteilen. Ex-Vossnet-Chef Peter Schwarze hält sich immer noch für unschuldig und seine Anwälte plädieren dementsprechend auf einen Freispruch, berichtet das Bremer Blatt weiter.
Nachdem der Vorwurf von Peter Schwarze, einer der Richter sei gegen ihn voreingenommen und habe teilweise sogar während der Verhandlungen geschlafen, entkräftet werden konnte, wurde die Beweisaufnahme im Fall Vossnet abgeschlossen.
Staatsanwalt Christian Baumgarte blieb der anfänglich aufgestellten Forderung nach fünf Jahren und drei Monaten Haft für Schwarze. Die Staatsanwaltschaft sieht den unterstellten Betrug an 27000 Stromkunden und die Insolvenzverschleppung als erwiesen an. Vossnet hatte von den geworbenen Kunden eine Vorausgebühr von 60 Mark verlangt. Doch Schwarzes Firma hatte aus der Sicht des Staatsanwaltes "keine ernsthafte Chance, Strom zu liefern": Gefehlt hätten entsprechende Verträge mit Stromproduzenten und die Durchleitungsgenehmigungen der regionalen Stromversorger.
Auch an dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung besteht für den Staatsanwalt kein Zweifel, berichten die "Bremer Nachrichten" weiter. Die Bilanz habe einen Fehlbetrag von einer Million Mark ausgewiesen und Zwischenabrechnungen hätten weitere Verluste aufgewiesen.
Die Verteidiger von Schwarze, Matthias B. Koch und sein Kollege Tim Bandisch, forderten Freispruch für ihren Mandanten. Nach ihrer Auffassung bestand zum Zeitpunkt der staatsanwaltlichen Firmendurchsuchung noch keine Notwendigkeit für Vossnet, Strom zu liefern. Zudem verringerten die Anwälte in ihren Plädoyers den vermuteten Schaden. So seien nach ihren Angaben rund 22000 Kunden unbeschadet aus dem Stromgeschäft herausgekommen. Sie hätten über Lastschriften das Geld zurückgebucht oder den Strom vom Berliner Anbieter ares erhalten.
Zum Vorwurf der Insolvenzverschleppung räumte Anwalt Bandisch ein, dass es "auch Liquiditätsschwierigkeiten" gegeben habe. "Aber es gab Darlehensversprechen aus der Sicht von Herrn Schwarze."
In seinem abschließenden Worten soll Schwarze weiterhin auf seine Unschuld beharrt haben und sich die Frage gestellt haben, warum er überhaupt in U-Haft sitze.
Nachdem der Vorwurf von Peter Schwarze, einer der Richter sei gegen ihn voreingenommen und habe teilweise sogar während der Verhandlungen geschlafen, entkräftet werden konnte, wurde die Beweisaufnahme im Fall Vossnet abgeschlossen.
Staatsanwalt Christian Baumgarte blieb der anfänglich aufgestellten Forderung nach fünf Jahren und drei Monaten Haft für Schwarze. Die Staatsanwaltschaft sieht den unterstellten Betrug an 27000 Stromkunden und die Insolvenzverschleppung als erwiesen an. Vossnet hatte von den geworbenen Kunden eine Vorausgebühr von 60 Mark verlangt. Doch Schwarzes Firma hatte aus der Sicht des Staatsanwaltes "keine ernsthafte Chance, Strom zu liefern": Gefehlt hätten entsprechende Verträge mit Stromproduzenten und die Durchleitungsgenehmigungen der regionalen Stromversorger.
Auch an dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung besteht für den Staatsanwalt kein Zweifel, berichten die "Bremer Nachrichten" weiter. Die Bilanz habe einen Fehlbetrag von einer Million Mark ausgewiesen und Zwischenabrechnungen hätten weitere Verluste aufgewiesen.
Die Verteidiger von Schwarze, Matthias B. Koch und sein Kollege Tim Bandisch, forderten Freispruch für ihren Mandanten. Nach ihrer Auffassung bestand zum Zeitpunkt der staatsanwaltlichen Firmendurchsuchung noch keine Notwendigkeit für Vossnet, Strom zu liefern. Zudem verringerten die Anwälte in ihren Plädoyers den vermuteten Schaden. So seien nach ihren Angaben rund 22000 Kunden unbeschadet aus dem Stromgeschäft herausgekommen. Sie hätten über Lastschriften das Geld zurückgebucht oder den Strom vom Berliner Anbieter ares erhalten.
Zum Vorwurf der Insolvenzverschleppung räumte Anwalt Bandisch ein, dass es "auch Liquiditätsschwierigkeiten" gegeben habe. "Aber es gab Darlehensversprechen aus der Sicht von Herrn Schwarze."
In seinem abschließenden Worten soll Schwarze weiterhin auf seine Unschuld beharrt haben und sich die Frage gestellt haben, warum er überhaupt in U-Haft sitze.