Böge wirft Stadtwerken "unglaubliche Tricks" vor
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Ulf Böge, hat Stromanbietern – besonders den Stadtwerken – "unglaubliche Tricks" vorgeworfen. In einem Interview mit der Zeitung "Die Welt" vom 2. Juli sagte Böge, die Stromunternehmen würden ihren Kunden den Wechsel zu einem anderen Anbieter erschweren.
In der Tat gibt es laut Böge "eine Reihe von Behinderungen" seit der Öffnung des Strommarktes. Das betreffe den Wechsel von Stromkunden von einem Anbieter zum anderen oder die Netzgebühren für die Durchleitung von Strom. Abwehrmaßnahmen der Unternehmen, mit denen ein Anbieterwechsel erschwert werden soll, will Böge nicht hinnehmen. Die Einrichtung einer Regulierungsbehörde lehnt er allerdings ab: "Dies kann schlanker und effizienter vom Bundeskartellamt geregelt werden."
Böge setzt auf "Musterverfahren, welche von den Landeskartellbehörden schon durchgeführt würden. Böge weiter: "So passiert schon heute einiges, auch wenn man wenig darüber hört. So reicht manchmal ein Anruf und der Missbrauch wird abgestellt, weil das betroffene Unternehmen nicht will, dass sein Verhalten an die große Glocke gehängt wird. Wir werden aber auch unser Personal aufstocken, um verstärkt tätig zu werden."
Zur Problematik der Durchleitungsgebühren äußerte sich der Kartellamtspräsident folgendermaßen: "Das Gesetz schreibt "angemessenes" Entgelt vor. Dieser Begriff muss definiert werden. Wir behelfen uns, indem wir die geforderten Durchleitungsgebühren mit denen von Wettbewerbern vergleichen. Wenn wir mit diesem Vergleichsmarktkonzept nicht weiter kommen, müssen wir die Kosten prüfen. Wir haben bereits ein Musterverfahren gegen Edis-Nord, eine Eon-Tochter, angestrengt. Mit mehr Personal werden wir mehr Einzelbeschwerden aufgreifen."
In der Tat gibt es laut Böge "eine Reihe von Behinderungen" seit der Öffnung des Strommarktes. Das betreffe den Wechsel von Stromkunden von einem Anbieter zum anderen oder die Netzgebühren für die Durchleitung von Strom. Abwehrmaßnahmen der Unternehmen, mit denen ein Anbieterwechsel erschwert werden soll, will Böge nicht hinnehmen. Die Einrichtung einer Regulierungsbehörde lehnt er allerdings ab: "Dies kann schlanker und effizienter vom Bundeskartellamt geregelt werden."
Böge setzt auf "Musterverfahren, welche von den Landeskartellbehörden schon durchgeführt würden. Böge weiter: "So passiert schon heute einiges, auch wenn man wenig darüber hört. So reicht manchmal ein Anruf und der Missbrauch wird abgestellt, weil das betroffene Unternehmen nicht will, dass sein Verhalten an die große Glocke gehängt wird. Wir werden aber auch unser Personal aufstocken, um verstärkt tätig zu werden."
Zur Problematik der Durchleitungsgebühren äußerte sich der Kartellamtspräsident folgendermaßen: "Das Gesetz schreibt "angemessenes" Entgelt vor. Dieser Begriff muss definiert werden. Wir behelfen uns, indem wir die geforderten Durchleitungsgebühren mit denen von Wettbewerbern vergleichen. Wenn wir mit diesem Vergleichsmarktkonzept nicht weiter kommen, müssen wir die Kosten prüfen. Wir haben bereits ein Musterverfahren gegen Edis-Nord, eine Eon-Tochter, angestrengt. Mit mehr Personal werden wir mehr Einzelbeschwerden aufgreifen."
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rg