100%
0%
Fortum Energie gewinnt Rechtsstreit
Die Fortum Energie GmbH hat vor dem Landgericht Potsdam ein Urteil gegen den ostdeutschen Energieversorger und Netzbetreiber e.dis Energie Nord AG erwirkt, das berichtet das Online Magazin TAM.
Die e.dis forderte Netznutzungsverträge mit dem Endkunden. Das Landgericht erklärte dies jetzt für unzulässig. Weiter entschied das Gericht, dass ein Netzbetreiber Entgelte nur dann erheben darf, wenn deren Angemessenheit nachgewiesen wurde. Danach kann der netznutzende Händler solange Vorleistungen vom Netzbetreiber verlangen, bis dieser die Angemessenheit des Entgelts gerichtlich feststellen lässt, so TAM.
Laut TAM bezeichnete der Rechtsvertreter der Fortum Energie GmbH das Urteil als die erste Hauptsachenentscheidung zu dieser strittigen Frage.
Das Gericht führte weiter aus, dass es sich bei der Forderung nach Netznutzungsverträgen mit dem Endkunden um eine unwirksame Klausel des Händlerrahmenvertrags in Verbindung mit Energiewirtschaftsgesetz handle. Diese Forderung sei ein Vertrag zu Lasten des Endkunden als Dritten und habe diskriminierenden Charakter.
rg
Die e.dis forderte Netznutzungsverträge mit dem Endkunden. Das Landgericht erklärte dies jetzt für unzulässig. Weiter entschied das Gericht, dass ein Netzbetreiber Entgelte nur dann erheben darf, wenn deren Angemessenheit nachgewiesen wurde. Danach kann der netznutzende Händler solange Vorleistungen vom Netzbetreiber verlangen, bis dieser die Angemessenheit des Entgelts gerichtlich feststellen lässt, so TAM.
Laut TAM bezeichnete der Rechtsvertreter der Fortum Energie GmbH das Urteil als die erste Hauptsachenentscheidung zu dieser strittigen Frage.
Das Gericht führte weiter aus, dass es sich bei der Forderung nach Netznutzungsverträgen mit dem Endkunden um eine unwirksame Klausel des Händlerrahmenvertrags in Verbindung mit Energiewirtschaftsgesetz handle. Diese Forderung sei ein Vertrag zu Lasten des Endkunden als Dritten und habe diskriminierenden Charakter.
rg