Verbraucher kritisieren Anstieg der Strompreise
Die Kritik an den Stromversorgern wegen steigenden Strompreisen wird immer größer. Die Preise wurden seit Herbst letzten Jahres um 1 bis 1,5 Pf je kWh angehoben. Begründet wurde dies mit der Weitergabe der Mehrbelastungen aus dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) und Gesetz zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Verbraucherverbände kritisieren, dass die an die Verbraucher weitergegebenen Kosten zu hoch seien. Der Bund der Energieverbraucher und der Bundesverband WindEnergie haben diese Preiserhöhungen durch ein Gutachten des Aachener Büros BET überprüfen lassen. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die erfolgten Preisanhebungen weit über den tatsächlichen Mehrbelastungen liegen, so der Bund der Energieverbraucher.
Gerechtfertigt gewesen wären Erhöhungen durch die Einführung des EEG von höchstens 0,33 Pf/kWh. Berücksichtigt man, dass die Belastungen der Strompreise durch das Stromeinspeisegesetz mit Erlass des EEG weggefallen sind und dadurch die Strompreise entlastet wurden, dann sind im Bundesschnitt nur Mehrbelastungen von 0,12 bis 0,15 Pf/kWh entstanden, berichtet der Verband weiter. Durch das KWK-Gesetz ergeben sich Mehrbelastungen, die bei Umlage auf alle Stromkunden zu Mehrkosten von 0,32 Pfennig führen würden. Allerdings waren die höheren Kosten der KWK-Anlagen bereits vor dem KWK-Gesetz in den Strompreisen eingerechnet. Das KWK-Gesetz kann daher nicht als Rechtfertigung für eine entsprechende Preiserhöhung herangezogen werden, so der Verbraucherverband. Durch die falsche Auslegung der beiden Gesetze würden die Stromverbraucher in Deutschland rund vier Milliarden Mark jährlich zuviel an Stromkosten bezahlen.
Viele Gewerbebetriebe hätten diese Strompreiserhöhungen nicht akzeptiert und entsprechende Aufschläge nicht oder nur unter Vorbehalt bezahlt. Wie der Bund der Energieverbraucher weiter mitteilte, laufen derzeit eine Reihe von Musterprozessen, um die rechtliche Lage zu klären.
Die Versorgungsunternehmen müssten auf jeden Fall gegenüber ihren Kunden belegen, in welcher Höhe durch EEG und KWK-Gesetz tatsächlich Mehraufwendungen entstanden sind. Der Bund der Energieverbraucher e.V. kündigte an, diese Rechnungen "im Interesse der Verbraucher sehr genau unter die Lupe nehmen". Gegenüber der Zeitung "Die Welt" wiesen Vertreter der Stromwirtschaft die Vorwürfe des Verbraucherverbandes zurück. "Die Belastungen aus EEG- und KWK-Gesetz stellten in der Buchführung einen durchlaufenden Posten dar und würden korrekt weitergegeben", so der Stromkonzern RWE gegenüber der "Welt".
Gerechtfertigt gewesen wären Erhöhungen durch die Einführung des EEG von höchstens 0,33 Pf/kWh. Berücksichtigt man, dass die Belastungen der Strompreise durch das Stromeinspeisegesetz mit Erlass des EEG weggefallen sind und dadurch die Strompreise entlastet wurden, dann sind im Bundesschnitt nur Mehrbelastungen von 0,12 bis 0,15 Pf/kWh entstanden, berichtet der Verband weiter. Durch das KWK-Gesetz ergeben sich Mehrbelastungen, die bei Umlage auf alle Stromkunden zu Mehrkosten von 0,32 Pfennig führen würden. Allerdings waren die höheren Kosten der KWK-Anlagen bereits vor dem KWK-Gesetz in den Strompreisen eingerechnet. Das KWK-Gesetz kann daher nicht als Rechtfertigung für eine entsprechende Preiserhöhung herangezogen werden, so der Verbraucherverband. Durch die falsche Auslegung der beiden Gesetze würden die Stromverbraucher in Deutschland rund vier Milliarden Mark jährlich zuviel an Stromkosten bezahlen.
Viele Gewerbebetriebe hätten diese Strompreiserhöhungen nicht akzeptiert und entsprechende Aufschläge nicht oder nur unter Vorbehalt bezahlt. Wie der Bund der Energieverbraucher weiter mitteilte, laufen derzeit eine Reihe von Musterprozessen, um die rechtliche Lage zu klären.
Die Versorgungsunternehmen müssten auf jeden Fall gegenüber ihren Kunden belegen, in welcher Höhe durch EEG und KWK-Gesetz tatsächlich Mehraufwendungen entstanden sind. Der Bund der Energieverbraucher e.V. kündigte an, diese Rechnungen "im Interesse der Verbraucher sehr genau unter die Lupe nehmen". Gegenüber der Zeitung "Die Welt" wiesen Vertreter der Stromwirtschaft die Vorwürfe des Verbraucherverbandes zurück. "Die Belastungen aus EEG- und KWK-Gesetz stellten in der Buchführung einen durchlaufenden Posten dar und würden korrekt weitergegeben", so der Stromkonzern RWE gegenüber der "Welt".