EU-Kommission geht gegen Ökostrom vor
Bereits im Juni kündigte Monti in einem Brief an Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) an, dass er das Erneuerbare Energien-Gesetz erneut prüfen werde. In dem Gesetz sind Mindestpreise und Abnahmepflichten für Strom aus Wind, Sonne und Biomasse festgesetzt. Die Quoten gelten sowohl für private als auch für öffentliche Unternehmen. Erst im März hatte der Europäische Gerichtshof der Bundesregierung die Rechtmäßigkeit der Subventionierung von Ökostrom bescheinigt. Derartige Einschränkungen des freien Wettbewerbs seien zum Zwecke des Umweltschutzes zulässig, urteilten die Richter.
Für die Brüssler Wettbewerbshüter habe das Luxemburger Urteil aber Fragen offen gelassen, heißt es weiter. Nach Ansicht Montis bezieht sich der EuGh-Spruch nur auf private Elektrizitätsanbieter. Über die Lage bei den öffentlichen Unternehmen, also den Stadtwerken oder Regionalversorgern, die ebenfalls den Ökostrom zu überhöhten Preisen abnehmen müssen, habe Luxemburg hingegen nicht entschieden, meint Monti.
EU-Kommisar Monti vertrete die Auffassung, dass die Zahlungsverpflichtung eines öffentlichen Unternehmens den Tatbestand der Beihilfe erfülle. Dies gelte nicht nur für das Erneuerbare Energiengesetz, sondern gleichermaßen für das Gesetz zur Kraft-Wärme-Kopplung. Monti warnte die Bundesregierung, dass er die Einleitung eines offiziellen Beihilfeverfahrens nicht ausschließe. Eine Entscheidung soll allerdings frühestens nach der Sommerpause fallen.
Die Bundesregierung wies den Vorwurf in einem Antwortschreiben des Finanzministeriums zurück: Der EuGh habe in seinem Urteil keinen Unterschied zwischen öffentlichen und privaten Unternehmen gemacht. "Wir haben eine andere Rechtsauffassung als EU-Kommissar Monti", sagte eine Ministeriumssprecherin gegenüber der "Welt". In Berlin rechne man aber nicht mit einem Verfahren, sondern setze auf eine Einigung mit Monti.