Stw. Merseburg verzichten auf Wechselgebühren
Die Stadtwerke Merseburg haben ihre Forderung nach Wechselgebühren zurückgezogen, das teilte der Stromanbieter Yello Strom am 26. Juni mit. Der Energieversorger in Sachsen-Anhalt habe darüber hinaus angekündigt, dass Kunden, die bereits Wechselgebühren entrichtet haben, diese zurückerhalten würden.
Für Yello ist der Verzicht auf die Gebühren "Anerkennung der einstweiligen Verfügungen des Landgerichts Magdeburg vom 6. Juni 2001 und ein wichtiges Signal für wechselwillige Kunden".
Durch das Urteil des Landgerichts war es den untersagt, den Strom abzustellen und diese Drohungen zu wiederholen. Die Stw. Merseburg hatten nach Informationen von Yello, Exkunden der Stadtwerke für den Fall, dass sie erhobene Wechselgebühren nicht entrichten würden, bereits eine Stromsperre angekündigt.
"Die erstmals von Kunden eingeleiteten Verfahren gegen unzulässige wettbewerbsbehindernde Methoden ist ein wichtiger Schritt hin zum Recht jedes Verbrauchers, seinen Stromanbieter frei zu wählen, das im Energiewirtschaftsrecht (EnWG) festgelegt wurde", so Yello. Eindeutige Intention des EnWG vom 24.04.1998 sei es, den Wettbewerb auf dem Strommarkt zu erreichen.
Für Yello ist der Verzicht auf die Gebühren "Anerkennung der einstweiligen Verfügungen des Landgerichts Magdeburg vom 6. Juni 2001 und ein wichtiges Signal für wechselwillige Kunden".
Durch das Urteil des Landgerichts war es den untersagt, den Strom abzustellen und diese Drohungen zu wiederholen. Die Stw. Merseburg hatten nach Informationen von Yello, Exkunden der Stadtwerke für den Fall, dass sie erhobene Wechselgebühren nicht entrichten würden, bereits eine Stromsperre angekündigt.
"Die erstmals von Kunden eingeleiteten Verfahren gegen unzulässige wettbewerbsbehindernde Methoden ist ein wichtiger Schritt hin zum Recht jedes Verbrauchers, seinen Stromanbieter frei zu wählen, das im Energiewirtschaftsrecht (EnWG) festgelegt wurde", so Yello. Eindeutige Intention des EnWG vom 24.04.1998 sei es, den Wettbewerb auf dem Strommarkt zu erreichen.
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rg