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Ares verliert Rechtstreit gegen Stw. Hannover
Laut einem Urteil des Landgerichts Hannover darf die ares Energie-Direkt GmbH künftig gegenüber Kunden der Stadtwerke Hannover nicht mehr behaupten,
ares-Mitarbeiter kämen von den Stadtwerken Hannover. Ares-Vertreter dürfen bei den Haustürgeschäften auch nicht mehr drohen, dass die Verbraucher keinen Strom mehr erhalten, wenn diese den Ares-Vertrag nicht unterschreiben würden.
Wie die Stadtwerke Hannover weiter mitteilte, habe sich das Unternehmen zu einer Klage veranlasst gesehen, nachdem sich "vermehrt verunsicherte Kunden meldeten, die sich von den Handelsvertretern der Ares Energie-Direkt GmbH hinters Licht geführt fühlten". Hans-Joachim Meisner, Leiter der Abteilung Vertrieb Privatkunden, verurteilt die Vertriebspraktiken des Mitbewerbers. "Es spricht nichts dagegen, das Ares versucht, uns Kunden abzuwerben. Dafür haben wir ja Wettbewerb. Dem Kunden muss aber klar werden, mit wem er gerade verhandelt. Wenn dann bei ihm der Eindruck entsteht, dass er mit einem Stadtwerke-Mitarbeiter spricht und nicht mit einem ares-Vertreter, erfüllt das den Tatbestand wettbewerbswidrigen Verhaltens".
Wie die Stadtwerke Hannover weiter mitteilte, habe sich das Unternehmen zu einer Klage veranlasst gesehen, nachdem sich "vermehrt verunsicherte Kunden meldeten, die sich von den Handelsvertretern der Ares Energie-Direkt GmbH hinters Licht geführt fühlten". Hans-Joachim Meisner, Leiter der Abteilung Vertrieb Privatkunden, verurteilt die Vertriebspraktiken des Mitbewerbers. "Es spricht nichts dagegen, das Ares versucht, uns Kunden abzuwerben. Dafür haben wir ja Wettbewerb. Dem Kunden muss aber klar werden, mit wem er gerade verhandelt. Wenn dann bei ihm der Eindruck entsteht, dass er mit einem Stadtwerke-Mitarbeiter spricht und nicht mit einem ares-Vertreter, erfüllt das den Tatbestand wettbewerbswidrigen Verhaltens".
Weitere Informationen:
Stw. Hannover
Ares
rg