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Veag besteht weiter auf Braunkohleschutzklausel
Der ostdeutsche Energieversorger Vereinigte Energiewerke AG (Veag) konnte in der ersten Hälfte des Jahres mehr Strom verkaufen. Das sei möglich gewesen, weil der Markt es zuließ und die Veag auch mehr Strom anbieten konnte, so das Unternehmen. Neue Anlagen würden nach erfolgreichen Anlauf jetzt mit voller Kraft Strom produzieren.
Zudem verbuchte die Veag auch eine Umsatzsteigerung; Grund dafür seien die gestiegenen Strompreise.
Ein weiterer Grund für den Optimismus der Veag ist die Bildung der sogenannten "vierten Kraft" auf dem deutschen Strommarkt. Ende April dieses Jahres war der Grundstein dafür gelegt worden. Aus der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG (HEW), der Veag, der Berliner Bewag und der Lausitzer Braunkohlewerke AG (Laubag) entwickelte sich ein Unternehmen.
Die Entwicklung des neuen Energieversorgers hat auch Auswirkungen auf den Fortbestand der so genannten Braunkohleschutzklausel. Sie sieht wegen der politisch gewollten hohen Investitionen von etwa 20 Milliarden Mark in die ostdeutschen Kraftwerke und Netze vor, dass die Veag die Durchleitung von Strom der Konkurrenz immer dann ablehnen kann, wenn damit die ausreichende Verstromung ostdeutscher Braunkohle gefährdet ist.
Das Unternehmen stellte gegenüber der "Ostseezeitung" klar, dass die Veag vorerst weiter auf der Anwendung der Schutzklausel besteht und sich daher Einzelfallprüfungen bei Durchleitungsanträgen vorbehält. Die Klausel aus dem Energiewirtschaftsgesetz vom April 1998 gelte formell bis Ende 2003.
Gleichzeitig sei vorgesehen, dass der Gesetzgeber 2002 über eine eventuelle Verlängerung der Geltungsdauer entscheidet. Die Veag gehe aber davon aus, dass die "Politik nicht zu einer Verlängerung neigt". Der Energieversorger will solange an der Klausel festhalten, wie die gesetzliche Grundlage sich nicht ändert.
Zudem verbuchte die Veag auch eine Umsatzsteigerung; Grund dafür seien die gestiegenen Strompreise.
Ein weiterer Grund für den Optimismus der Veag ist die Bildung der sogenannten "vierten Kraft" auf dem deutschen Strommarkt. Ende April dieses Jahres war der Grundstein dafür gelegt worden. Aus der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG (HEW), der Veag, der Berliner Bewag und der Lausitzer Braunkohlewerke AG (Laubag) entwickelte sich ein Unternehmen.
Die Entwicklung des neuen Energieversorgers hat auch Auswirkungen auf den Fortbestand der so genannten Braunkohleschutzklausel. Sie sieht wegen der politisch gewollten hohen Investitionen von etwa 20 Milliarden Mark in die ostdeutschen Kraftwerke und Netze vor, dass die Veag die Durchleitung von Strom der Konkurrenz immer dann ablehnen kann, wenn damit die ausreichende Verstromung ostdeutscher Braunkohle gefährdet ist.
Das Unternehmen stellte gegenüber der "Ostseezeitung" klar, dass die Veag vorerst weiter auf der Anwendung der Schutzklausel besteht und sich daher Einzelfallprüfungen bei Durchleitungsanträgen vorbehält. Die Klausel aus dem Energiewirtschaftsgesetz vom April 1998 gelte formell bis Ende 2003.
Gleichzeitig sei vorgesehen, dass der Gesetzgeber 2002 über eine eventuelle Verlängerung der Geltungsdauer entscheidet. Die Veag gehe aber davon aus, dass die "Politik nicht zu einer Verlängerung neigt". Der Energieversorger will solange an der Klausel festhalten, wie die gesetzliche Grundlage sich nicht ändert.