DSA will gegen Wettbewerbsbehinderungen vorgehen
Die DSA kritisierte die bisherigen Maßnahmen des Bundeswirtschaftsminister gegen Wettbewerbsbehinderungen: Die Leistungsfähigkeit der vom Bundeskartellamt eingerichteten Beschlussabteilung reiche gegenwärtig nicht aus, um einen diskriminierungsfreien Netzzugang aller Stromanbieter kurzfristig zu gewährleisten. "Die Abteilung verfügt nicht über die Möglichkeit des Sofortvollzugs und muss sich auf Verschleppungstaktiken uneinsichtiger Netzbetreiber einstellen", so die DSA.
Kritisch betrachtet die Strom AG auch die Task Force im Bundeswirtschaftsministerium. Diese soll bei Beschwerden der neuen Anbieter gegenüber Netzbetreibern schlichten und praktische Probleme beim Stromwechseln lösen. "Es ist grotesk, dass die Beschwerden von denjenigen in der Projektgruppe bearbeitet werden, die aus den Stromkonzernen und Stadtwerken entsandt wurden - das nenne ich Scheinneutralität", so ein Vorstandsmitglied der DSA.
In den hohen Nutzungsgebühren für die Stromnetze sieht die DSA eine offensichtliche Subventionierung des eigenen Vertriebs des Netzbetreibers. Im Hinblick auf die liberalisierten Märkte in Europa könnten die deutschen Verbraucher nach Ansicht des DSA Vorstands rund 30% weniger für die Nutzung der Netze zahlen. Bei einer Reduzierung der Durchleitungskosten würden die privaten Stromkunden somit mehrere Milliarden Mark einsparen, so die DSA.
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rg