E.ON darf nicht mit 100 % Wasserkraft werben
Das Oberlandesgericht München hat der E.ON AG verboten, mit der Behauptung zu werben, ihr gelieferter Strom bestehe aus 100% Wasserkraft. E.ON wirbt in Broschüren dafür, dass Kunden mit dem Tarif „Aquapower“ Strom aus 100% Wasserkraft erhalten. Das Gericht sieht darin eine Behauptung, die den Verbraucher in die Irre führt und gab damit einer Klage der Arbeitsgemeinschaft Wasserkraft Baden-Württenmberg statt.
E.ON bestätigte indessen, dass die Aussagen so nicht zutreffen, aber jeder durchschnittlich informierte Verbraucher wisse, dass es technisch überhaupt nicht möglich sei, dem Netz ausschließlich umweltfreundlichen Strom zu entnehmen. Die per Wasser erzeugte Energie werde lediglich ins normale Stromnetz eingespeist und in diesem Netz befinde sich der übliche Mix aus Kohle-, Kern- und auch Wasserkraftstrom. Mit der Angabe wollte der Konzern lediglich das Versprechen abgeben, dass die vom Kunden entnommene Menge an Spannung dem Netz an anderer Stelle durch eine Stromerzeugung aus Wasserkraft zeitgleich wieder zugeführt wird.
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E.ON bestätigte indessen, dass die Aussagen so nicht zutreffen, aber jeder durchschnittlich informierte Verbraucher wisse, dass es technisch überhaupt nicht möglich sei, dem Netz ausschließlich umweltfreundlichen Strom zu entnehmen. Die per Wasser erzeugte Energie werde lediglich ins normale Stromnetz eingespeist und in diesem Netz befinde sich der übliche Mix aus Kohle-, Kern- und auch Wasserkraftstrom. Mit der Angabe wollte der Konzern lediglich das Versprechen abgeben, dass die vom Kunden entnommene Menge an Spannung dem Netz an anderer Stelle durch eine Stromerzeugung aus Wasserkraft zeitgleich wieder zugeführt wird.
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