VEAG muss Netze für finnischen Strom öffnen

23.08.2001 von
Das Kammergericht Berlin hat am 22.08.2001 entschieden, dass der ostdeutsche Anbieter VEAG den Strom des finnischen Stromversorgers Fortum durch seine Netze leiten muss. Dieses Urteil beendet den monatelangen Rechtstreit zwischen den beiden Unternehmen.

Die Entscheidung bestätigte erneut das Urteil aus der ersten Instanz. Damit hatte sich Fortum als erster Energieversorger in Deutschland gegen die VEAG durchsetzen können.

Seit Frühjahr 1998 gilt in Deutschland mit der Liberalisierung des Strommarktes die freie Lieferantenwahl. Für Ostdeutschland gibt es jedoch bis 2003 eine Braunkohle-Schutzklausel. Danach kann die Durchleitung von Fremdstrom verweigert werden, wenn die Stromerzeugung aus Braunkohle oder Kraft-Wärme-Kopplung gefährdet wird. Rund 90% des Stroms der VEAG stammen aus Braunkohle.

Mit dem Zwang durch Durchleitung fremden Stromes sieht sich das Unternehmen in seiner Existenz bedroht. Das zweitgrößte ostdeutsche Unternehmen mit rund 6 000 Beschäftigten erwartet bis 2004 Verluste von insgesamt etwa 1,7 Mrd.DM, die bereits in die Bilanz von 1999 eingestellt wurden. Ohne diese bilanzierten erwarteten Verluste lag das Minus in vergangenen Jahr bei 155 Mio. DM.

rg

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