Ökostrom: EU-Beihilfeverfahren gegen Deutschland
Die EU-Wettbewerbskommission will Mitte September nun doch ein Beihilfeverfahren gegen Deutschland einleiten. Dies meldet das Energieforum TAM online unter Berufung auf das Magazin Focus. Laut der Kommission verstößt das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) sowie das Kraft-Wärme-Koppelungs-Gesetz gegen EU-Wettbewerbsrecht.
Die Gesetze verpflichten private und öffentliche Unternehmen, Mindestmengen an Strom aus Wind, Sonne und Biomasse zu festgesetzten Mindestpreisen abzunehmen. Die Zahlungsverpflichtung öffentlicher Unternehmen (Stadtwerke und Regionalversorger) erfüllt für die Wettbewerbskommission jedoch den Tatbestand unerlaubter staatlicher Beihilfe.
Bereits im Ende Juni kündigte die Kommission eine Überprüfung des EEG an. (ah)
Die Gesetze verpflichten private und öffentliche Unternehmen, Mindestmengen an Strom aus Wind, Sonne und Biomasse zu festgesetzten Mindestpreisen abzunehmen. Die Zahlungsverpflichtung öffentlicher Unternehmen (Stadtwerke und Regionalversorger) erfüllt für die Wettbewerbskommission jedoch den Tatbestand unerlaubter staatlicher Beihilfe.
Bereits im Ende Juni kündigte die Kommission eine Überprüfung des EEG an. (ah)
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