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VIK: Energiegesetz gut, aber nicht ausreichend
Dem Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) geht die geplante Neufassung des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) nicht weit genug. Der Verband fordert über die Novelle hinausgehende Veränderungen des Energierechts. "Nur dann könne ein neugefasstes EnWG die wettbewerbliche Entwicklung des deutschen Strom- und Erdgasmarktes effektiv fördern."
Zu den wichtigsten Forderungen gehört der Sofortvollzug von Entscheidungen der Kartellbehörden. Dies gebe nach Einschätzung des VIK wechselwilligen Kunden dann eher die Möglichkeit eines zügigen Versorgerwechsels. Würde zudem im EnWG die Beweislastumkehr verankert, bestünden vor Gericht zukünftig geringere Schwierigkeiten bei überhöhten Netznutzungsentgelten. Alle hierfür benötigten Informationen müssten dann vom Netzbetreiber bereitgestellt werden.
Um Quersubventionierungen zwischen Netz- und Handelsbereich der Versorger zu Lasten der Verbraucher zu vermeiden, ist nach VIK-Meinung zudem eine getrennte Ausweisung der Netznutzungs- und Energiepreise unausweichlich.
Die im Energiewirtschaftsgesetz vorgesehene Reziprozitätsklausel lehnt der VIK ab. Diese stelle eine Durchbrechung des Binnenmarktsystems dar und führe zu einer Behinderung des Wettbewerbs leitungsgebundener Energien in Deutschland.
Zu den wichtigsten Forderungen gehört der Sofortvollzug von Entscheidungen der Kartellbehörden. Dies gebe nach Einschätzung des VIK wechselwilligen Kunden dann eher die Möglichkeit eines zügigen Versorgerwechsels. Würde zudem im EnWG die Beweislastumkehr verankert, bestünden vor Gericht zukünftig geringere Schwierigkeiten bei überhöhten Netznutzungsentgelten. Alle hierfür benötigten Informationen müssten dann vom Netzbetreiber bereitgestellt werden.
Um Quersubventionierungen zwischen Netz- und Handelsbereich der Versorger zu Lasten der Verbraucher zu vermeiden, ist nach VIK-Meinung zudem eine getrennte Ausweisung der Netznutzungs- und Energiepreise unausweichlich.
Die im Energiewirtschaftsgesetz vorgesehene Reziprozitätsklausel lehnt der VIK ab. Diese stelle eine Durchbrechung des Binnenmarktsystems dar und führe zu einer Behinderung des Wettbewerbs leitungsgebundener Energien in Deutschland.
Weitere Informationen:
Homepage VIK
rg