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VEA begrüßt Untersuchungen gegen Netzbetreiber
Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) begrüßt das Vorgehen der Kartellbehörden von Bund und Ländern gegen missbräuchlich überhöhte Netznutzungsentgelte in der Stromwirtschaft. Anlass für die Untersuchungen war in den meisten Fällen der vom VEA regelmäßig erstellte Preisvergleich der Netznutzungsentgelte. Der VEA stellte bei seinem letzten Vergleich vom Juli 2001 Differenzen von bis zu 300 Prozent zwischen den Netznutzungsentgelten der Stromanbieter fest.
„Es ist unstrittig, dass für die Bereitstellung sowie Instandhaltung der Netze ein Entgelt verlangt wird. Manche Netzbetreiber missbrauchen jedoch ihre Stellung, um durch unangemessen hohe Entgelte Drittanbieter aus ihrem Markt fernzuhalten“, erläutert Manfred Panitz geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VEA.
Der größte Missstand liegt für den VEA im Moment darin, dass trotz der Verpflichtung, bis zum 1. Juli 2000 die Gebühren für die Netznutzung offen zu legen, einige Betreiber ihre Entgelte verheimlichen. Ohne Sanktionsmaßnahmen und eine Überwachungsinstanz wird es der Wettbewerb auch in Zukunft schwer haben, sich durchzusetzen.
Panitz ist weiter der Meinung, dass das Vorgehen der Behörden nur ein erster Schritt sein kann, dem weitere, präventiv wirkende Maßnahmen folgen müssen.
„Es ist unstrittig, dass für die Bereitstellung sowie Instandhaltung der Netze ein Entgelt verlangt wird. Manche Netzbetreiber missbrauchen jedoch ihre Stellung, um durch unangemessen hohe Entgelte Drittanbieter aus ihrem Markt fernzuhalten“, erläutert Manfred Panitz geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VEA.
Der größte Missstand liegt für den VEA im Moment darin, dass trotz der Verpflichtung, bis zum 1. Juli 2000 die Gebühren für die Netznutzung offen zu legen, einige Betreiber ihre Entgelte verheimlichen. Ohne Sanktionsmaßnahmen und eine Überwachungsinstanz wird es der Wettbewerb auch in Zukunft schwer haben, sich durchzusetzen.
Panitz ist weiter der Meinung, dass das Vorgehen der Behörden nur ein erster Schritt sein kann, dem weitere, präventiv wirkende Maßnahmen folgen müssen.
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koe