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Bundeskartellamt gegen Behinderung beim Wechsel
Das Bundeskartellamt und die Kartellbehörden der Länder wollen verstärkt gegen die Behinderung von Kunden beim Wechsel des Stromlieferanten vorgehen. Wie die Vereinigten Wirtschaftsdienste (vwd) berichten, teilte das Bundeskartellamt am heutigen Donnerstag in Bonn mit, dass die Behörden sich darauf einigten gegen entsprechende Auswirkungen des sogenannten Doppelvertragsmodells vorzugehen.
Es würden immer wieder Fälle bekannt, in denen Netzbetreiber von ihren wechselwilligen Kunden vor Aufnahme der Belieferung einen "ruhenden" Netznutzungsvertrag verlangten. Der Kunde habe aber einen "All-inclusive-Vertrag" mit dem Versorger, in dem die Netznutzungsgebühr im Strompreis enthalten sei.
Da der Netzbetreiber fast immer mit dem alten Lieferanten identisch sei, werde der Lieferantenwechsel auf diese Weise erschwert. Ein solches "Doppelvertragsmodell" werde als kartellrechtswidrig betrachtet, wenn es zur zwingenden Voraussetzung für einen Lieferantenwechsel gemacht werde, teilte das Kartellamt weiter mit.
koe
Es würden immer wieder Fälle bekannt, in denen Netzbetreiber von ihren wechselwilligen Kunden vor Aufnahme der Belieferung einen "ruhenden" Netznutzungsvertrag verlangten. Der Kunde habe aber einen "All-inclusive-Vertrag" mit dem Versorger, in dem die Netznutzungsgebühr im Strompreis enthalten sei.
Da der Netzbetreiber fast immer mit dem alten Lieferanten identisch sei, werde der Lieferantenwechsel auf diese Weise erschwert. Ein solches "Doppelvertragsmodell" werde als kartellrechtswidrig betrachtet, wenn es zur zwingenden Voraussetzung für einen Lieferantenwechsel gemacht werde, teilte das Kartellamt weiter mit.
koe