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Urteil im Streit um Netznutzungsverträge
Im Rechtstreit um die Durchleitung von Strom im lokalen Netzbereich der Pirna GmbH hat das Oberlandesgericht Dresden zu Gunsten der best energy GmbH entschieden, dass Netznutzungsverträge mit Endkunden unzulässig sind.
Die Pirna GmbH hatte für die Nutzung ihres Netzes von best energy verlangt, Netznutzungsverträge zwischen den best energy-Kunden und der Pirna GmbH beizubringen.
Zur Urteilsbegründung führte das OLG den § 6 Abs. 1, nach den Verfahrensregeln der Verbändevereinbarung II (VVII), an. Dort heißt es, dass auf Grund der Diskriminierungsfreiheit der Netzbetreiber nicht willkürlich die Bedingungen der Netznutzung festgelegen kann.
Nils Wagener, verantwortlicher Bereichsleiter bei der best energy GmbH, freut sich über das Urteil: “Dieses Urteil ist ein voller Erfolg. Sowohl für den Kunden als auch für die neuen Wettbewerber. Viele Netzbetreiber versuchen über solche Verträge, Konflikte zwischen ihnen und uns neuen Marktteilnehmern auf dem Rücken des Kunden auszutragen.“
Die Pirna GmbH hatte für die Nutzung ihres Netzes von best energy verlangt, Netznutzungsverträge zwischen den best energy-Kunden und der Pirna GmbH beizubringen.
Zur Urteilsbegründung führte das OLG den § 6 Abs. 1, nach den Verfahrensregeln der Verbändevereinbarung II (VVII), an. Dort heißt es, dass auf Grund der Diskriminierungsfreiheit der Netzbetreiber nicht willkürlich die Bedingungen der Netznutzung festgelegen kann.
Nils Wagener, verantwortlicher Bereichsleiter bei der best energy GmbH, freut sich über das Urteil: “Dieses Urteil ist ein voller Erfolg. Sowohl für den Kunden als auch für die neuen Wettbewerber. Viele Netzbetreiber versuchen über solche Verträge, Konflikte zwischen ihnen und uns neuen Marktteilnehmern auf dem Rücken des Kunden auszutragen.“
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koe