Stadtwerke wehren sich gegen Verurteilung
Der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), der über 970 Stadtwerke in Deutschland vertritt, hat sich deutlich gegen pauschale Vorverurteilungen durch die Kartellämter gewehrt. "Die Stadtwerke lassen sich nicht in die Ecke der Wettbewerbsverhinderer drängen", erklärte VKU-Hauptgeschäftsführer Michael Schöneich heute in Köln.
Zum einen seien die eingeleiteten Untersuchungen des Bundes- und einiger Landeskartellämter "wegen des Verdachts missbräuchlich überhöhter Netznutzungsentgelte" nicht nur gegen kommunale Netzbetreiber, sondern auch gegen regionale und überregionale Stromversorger eingeleitet worden, was in der Öffentlichkeit oft nicht wahrgenommen werde. Zum anderen spiegelten die Netzkosten die unterschiedlichen Strukturen von Netzen und Netzgebieten wider. Da der Zustand der Netze, die Einwohnerdichte, Absatzdichte oder aber der spezifische Leitungsaufwand unternehmensindividuell verschieden seien, seien auch die daraus resultierenden Kosten voneinander abweichend.
Diese Kostenorientierung der Netzentgelte sei auch eindeutig in der Verbändevereinbarung Strom II geregelt worden, die im Übrigen keine Richtwerte enthalte, auch wenn dies immer wieder behauptet werde.
Der Staat habe bewusst auf eine Regelung der Netzentgelte verzichtet und auf die Ergebnisse der Verbändeverhandlungen gesetzt, so Schöneich weiter. An dieser Stelle werde man sich auch weiter um die Kalkulationsgrundlagen für das schwierige "Rechenwerk Netzentgelte" bemühen. Der jetzige Aktionismus und die öffentliche "Begleitmusik" der Kartellämter seien unangemessen und nicht zu verstehen. Außer man befürchte, Kompetenzen an eine drohende Regulierungsbehörde zu verlieren.
koe
Zum einen seien die eingeleiteten Untersuchungen des Bundes- und einiger Landeskartellämter "wegen des Verdachts missbräuchlich überhöhter Netznutzungsentgelte" nicht nur gegen kommunale Netzbetreiber, sondern auch gegen regionale und überregionale Stromversorger eingeleitet worden, was in der Öffentlichkeit oft nicht wahrgenommen werde. Zum anderen spiegelten die Netzkosten die unterschiedlichen Strukturen von Netzen und Netzgebieten wider. Da der Zustand der Netze, die Einwohnerdichte, Absatzdichte oder aber der spezifische Leitungsaufwand unternehmensindividuell verschieden seien, seien auch die daraus resultierenden Kosten voneinander abweichend.
Diese Kostenorientierung der Netzentgelte sei auch eindeutig in der Verbändevereinbarung Strom II geregelt worden, die im Übrigen keine Richtwerte enthalte, auch wenn dies immer wieder behauptet werde.
Der Staat habe bewusst auf eine Regelung der Netzentgelte verzichtet und auf die Ergebnisse der Verbändeverhandlungen gesetzt, so Schöneich weiter. An dieser Stelle werde man sich auch weiter um die Kalkulationsgrundlagen für das schwierige "Rechenwerk Netzentgelte" bemühen. Der jetzige Aktionismus und die öffentliche "Begleitmusik" der Kartellämter seien unangemessen und nicht zu verstehen. Außer man befürchte, Kompetenzen an eine drohende Regulierungsbehörde zu verlieren.
koe